DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen erlassen wird und mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2018 12 06

 

 

                                 Marianne Hackl                                                              Inge Posch-Gruska

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates