382 der Beilagen XXVI. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI‑Beitragsgesetz 2018)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund übernimmt im Rahmen der Kapitalerhöhungen internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, folgende zusätzliche Kapitalanteile:

           1. 1 507 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 120 635 US‑Dollar im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 2018 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD‑GCI 2018)

           2. 2 025 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 120 635 US‑Dollar im Rahmen der selektiven Kapitalerhöhung 2018 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD‑SCI 2018).

           3. 173 475 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 1 000 US‑Dollar im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 2018 der Internationalen Finanzkorporation (IFC‑GCI 2018).

§ 2. Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

           1. Siebente Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF‑7)........                                                                                                           50 500 000 EUR

           2. Elfte Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-11)..                                                                                                           16 000 000 EUR

§ 3. Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in § 2 genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.