DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz – ParlMG), BGBl. Nr. 288/1992 zuletzt geändert durch BGBl. I. Nr. 65/2015, geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 12 20
Marianne Hackl Dr. Magnus Brunner, LL.M.
Schriftführung Vizepräsident des Bundesrates