DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 12 20
Marianne Hackl Dr. Magnus Brunner, LL.M.
Schriftführung Vizepräsident des Bundesrates