DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2019 betreffend ein Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Biomasseförderung-Grundsatzgesetz) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2019 05 09
Marianne Hackl Ingo Appé
Schriftführung Präsident des Bundesrates