630 der Beilagen XXVI. GP
Beschluss des Nationalrates
Bundesgesetz, mit dem die XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXVI. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Artikel III
Dieses Bundesgesetz tritt mit 3. Juli 2019 in Kraft.