DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. Juli 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und die Jurisdiktionsnorm geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2019 07 11
Mag. Daniela Gruber-Pruner Karl Bader
Schriftführung Präsident des Bundesrates