DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2019 betreffend Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2019 07 11
Mag. Daniela Gruber-Pruner Karl Bader
Schriftführung Präsident des Bundesrates