DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2019 10 10

 

 

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                          Karl Bader

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates