690 der Beilagen XXVI. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG), BGBl. I Nr. 85/2008, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 wird nach der Z 7 folgende Z 8 eingefügt:

         8. Zuwendungen von Vermögen der in § 718 Abs. 8 ASVG genannten Betriebskrankenkassen an eine gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftung unterliegen nicht der Stiftungseingangssteuer, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2021 entstehen würde.“