DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden, keinen Einspruch zu erheben;
2. ein Beschluss, dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist mangels der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen.
Wien, 2019 10 10
Mag. Daniela Gruber-Pruner Karl Bader
Schriftführung Präsident des Bundesrates