13/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 16. Mai 2018

betreffend Einmeldung und Evaluierung der zu einer weiteren Verankerung des Grundsatzes „Beraten statt strafen“ geeigneten verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen im Wirkungsbereich sämtlicher Bundesministerien

1.      Die jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine Aufstellung der Verwaltungsstraftatbestände der in ihrem jeweiligen Wirkungskreis liegenden Materiengesetze bis zum 31. Oktober 2018 an den Verfassungsdienst im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zu übermitteln.

2.      Diese Aufstellung soll zugleich eine Einschätzung darüber enthalten, ob sich die jeweilige Bestimmung für eine Anwendung des Grundsatzes „Beraten statt strafen“ eignet und ob im jeweiligen Materiengesetz bzw. bei Vollziehung desselben „Beraten statt strafen“ ggf. bereits zur Anwendung kommt.

3.      Ebenfalls werden die jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung eingeladen, Erfahrungen zu den jeweiligen Bestimmungen einzumelden, welche sich aus der Vollziehung der jeweiligen Bestimmungen ergeben haben.

4.      Wenn sich das Prinzip auf einen bestimmten Bereich der Vollziehung nicht anwenden lässt, sind die Gründe ebenfalls einzumelden.

5.      Auf dieser Basis soll im Rahmen eines Sammelgesetzes des federführenden Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz anschließend eine harmonisierte, koordinierte Verankerung von „Beraten statt strafen“ in den Materiengesetzen erfolgen, welche durch ihre möglichst einheitliche Ausgestaltung für die breite Bevölkerung leicht verständlich und für die Verwaltung gut anwendbar ist.