23/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 4. Juli 2018

betreffend Kein Nachteil für Auslandsbedienstete, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierte in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine Lösung zu entwickeln, welche sicherstellt, dass der Personengruppe der Auslandsbediensteten, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierten, die sich mit Kindern im Ausland aufhalten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus ein sachgerechter Anspruch erwächst. Dieser Vorschlag soll zeitgerecht für die Beratungen des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage „Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (111 d.B.)“ vorliegen.