47/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 13. Dezember 2018

betreffend Evaluierung der PatVG-Novelle 2018

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, werden ersucht, die Effekte der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen die PatVG-Novelle 2018 betreffend die Kostenentlastung einkommensschwacher Personen frühestens ein Jahr nach Kundmachung zu evaluieren. Bis dahin werden in Betracht kommende Interessenvertretungen, insbesondere Senioren- und Behindertenorganisationen in die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für allfällige Probleme in diesem Zusammenhang eingebunden. Die Ergebnisse einer Studie über die Auswirkungen des Patientenverfügungsgesetzes auf einkommensschwache Bevölkerungsschichten, um deren Erstellung in diesem Zusammenhang unter einem der Budgetdienst des Nationalrats ersucht wird, sollen in diese Ausarbeitung und Evaluierung mit einfließen.