50/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 13. Dezember 2018

betreffend Forcierung des Konzepts „Haft in der Heimat“ unter anderem durch konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen und Rechtsgrundlagen in der EU und verstärkte bilaterale Abkommen

Die Bundesregierung wird ersucht,

-       das Konzept „Haft in der Heimat“ durch verstärkte bilaterale Übereinkommen und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen und Rechtsgrundlagen in der EU und in Drittstaaten zu forcieren;

-       sich in EU- sowie Drittstaaten für die Verbesserung von Haftbedingungen entsprechend den Forderungen der EMRK (insbes. Artikel 3) einzusetzen;

-       sich für eine weitere Initiative auf EU-Ebene mit dem Ziel des Strafvollzugs im Heimatland bei EU-Bürgern und durch Einsatz finanzieller Mittel für Drittstaaten außerhalb der EU einzusetzen sowie

-       diplomatische, rechtliche und politische Mittel zum Abschluss von Überstellungsverträgen zu ergreifen.