52/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 29. Jänner 2019

betreffend Stärkung der niedergelassenen Versorgung im Sinne der Patienten

Der Nationalrat bekennt sich zu einer qualitativ hochstehenden Versorgung mit Gesundheitsleistungen für alle Versicherten unabhängig von Alter, Einkommen oder Gesundheitszustand, die im extramuralen Bereich vorrangig von freiberuflich tätigen Ärzt/innen, Therapeut/innen, Apotheker/innen und Pflegeper­sonen erbracht werden.

Der Nationalrat ersucht daher die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundes­ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, gemeinsam mit der Sozialver­sicherung und den Bundesländern auf der Grundlage des Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 und der dazu beschlossenen Feststellung des Gesundheitsausschusses im Ausschussbericht 1714 d.B./XXV.GP, des Regierungsprogramms der XXVI. GP 2017 bis 2022, der Ärztegesetz-Novelle 2018, und des Sozial­versicherungs-Organisationsgesetzes (SV-OG) im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit

•       die Stärkung und den Ausbau der niedergelassenen Versorgung, insbesondere in der Allgemein­medizin, im Sinne einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung der Patienten in der Versor­gungsplanung zu forcieren,

•       für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen durch die Krankenversicherungsträger, insbeson­dere die ÖGK, im neuen Gesamtvertrag zu sorgen,

•       und die erforderlichen rechtlichen Änderungen betreffend Ärzte-Ausbildung und Berufsbild vorzube­reiten.