52/E XXVI. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 29. Jänner 2019
betreffend Stärkung der niedergelassenen Versorgung im Sinne der Patienten
Der Nationalrat bekennt sich zu einer qualitativ hochstehenden Versorgung mit Gesundheitsleistungen für alle Versicherten unabhängig von Alter, Einkommen oder Gesundheitszustand, die im extramuralen Bereich vorrangig von freiberuflich tätigen Ärzt/innen, Therapeut/innen, Apotheker/innen und Pflegepersonen erbracht werden.
Der Nationalrat ersucht daher die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, gemeinsam mit der Sozialversicherung und den Bundesländern auf der Grundlage des Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 und der dazu beschlossenen Feststellung des Gesundheitsausschusses im Ausschussbericht 1714 d.B./XXV.GP, des Regierungsprogramms der XXVI. GP 2017 bis 2022, der Ärztegesetz-Novelle 2018, und des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (SV-OG) im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit
• die Stärkung und den Ausbau der niedergelassenen Versorgung, insbesondere in der Allgemeinmedizin, im Sinne einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung der Patienten in der Versorgungsplanung zu forcieren,
• für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen durch die Krankenversicherungsträger, insbesondere die ÖGK, im neuen Gesamtvertrag zu sorgen,
• und die erforderlichen rechtlichen Änderungen betreffend Ärzte-Ausbildung und Berufsbild vorzubereiten.