61/E XXVI. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 28. März 2019
betreffend Agrarmärkte und regionale Produktion
Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus - wird ersucht, die Wichtigkeit des Handels mit Agrarprodukten für die österreichische Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft und die Ernährungssicherheit hervorzustreichen. Im Sinne der Unterstützung des für die einheimische Wertschöpfung besonders relevanten Außenhandels mit Lebensmitteln ist insbesondere die Bedeutung von EU-Lebensmittelqualitätsregelungen, nationale Herkunftsregelungen und gesetzlich anerkannten Gütesiegeln hervorzuheben.