66/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 24. April 2019

betreffend Reform des Kindesunterhaltsrechts

Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz werden ersucht, im Zuge der laufenden Reformbestrebungen

           1. bis Ende 2020 einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, durch den das Kindesunterhaltsrecht und das Unterhaltsvorschussrecht modernisiert und vereinfacht und das Verfahren beschleunigt wird;

           2. den Reformprozess weiterhin partizipativ fortzuführen und alle wichtigen Interessensgruppen im Rahmen eines großen Diskussionsprozesses einzubeziehen.