70/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 25. April 2019

betreffend einheitliche Vorgangsweise durch Berücksichtigung eines Muster-Landesausführungsgesetzes zum Biomasseförderung-Grundsatzgesetz durch die Landesgesetzgeber

Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird ersucht, auf die Bundesländer dahingehend einzuwirken, dass die jeweiligen Landesgesetzgeber die Inhalte des o.a. „Muster-Ausführungsgesetzes“ und damit die dort vorgeschlagenen Nachfolgetarife (bis 2 MW: 10 Cent/kWh, größer 2 bis 10 MW: 9 Cent/kWh und über 10 MW: 8,5 Cent/kWh) in die entsprechenden Landes-Ausführungsgesetze übernehmen.