74/E XXVI. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 16. Mai 2019
betreffend Sicherstellung der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie Weiterentwicklung der bestehenden GAP-Instrumente in der neuen Periode
Die Bundesregierung wird ersucht, weiterhin alle diplomatischen und politischen Mittel auszuschöpfen, um in den Verhandlungen in Bezug auf den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021 – 2027 und die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 gute Ergebnisse für die Bäuerinnen und Bauern zu erzielen.
Dies umfasst insbesondere:
• Sicherstellung der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere im Bereich der Ländlichen Entwicklung
• Fortführung des ökosozialen Wegs in der Österreichischen Agrarpolitik mit einer flächendeckenden, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft auf Basis unserer bäuerlichen Familienbetriebe
• Die Zielsetzungen des neuen GAP-Umsetzungsmodells (mehr Subsidiarität und weniger Bürokratie) müssen auch in Österreich voll realisierbar sein
• Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur der GAP mit den wesentlichen Elementen Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
• Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für den Agrarsektor im EU-Binnenmarkt - keine volle Renationalisierung der GAP
• Implementierung von Notfall- sowie Risikoabsicherungsinstrumenten in allen landwirtschaftlichen Produktionsbereichen
• Sicherung der Land- und Forstwirtschaft in den Berg- und benachteiligten Gebieten inklusive Schutz und Erhalt einer flächendeckenden Alm- und Weidewirtschaft
• Rechtzeitige Vorbereitung der Übergangsphase von der aktuellen zur reformierten GAP, um Planungssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern sicherstellen zu können
• Absicherung einer modernen europäischen Lebensmittelproduktion auf Basis des Vorsorgeprinzips, insbesondere im Bereich Pflanzenschutz und Tierwohl.