74/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 16. Mai 2019

betreffend Sicherstellung der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie Weiterentwicklung der bestehenden GAP-Instrumente in der neuen Periode

Die Bundesregierung wird ersucht, weiterhin alle diplomatischen und politischen Mittel auszuschöpfen, um in den Verhandlungen in Bezug auf den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021 – 2027 und die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 gute Ergebnisse für die Bäuerinnen und Bauern zu erzielen.

 

Dies umfasst insbesondere:

       Sicherstellung der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere im Bereich der Ländlichen Entwicklung

       Fortführung des ökosozialen Wegs in der Österreichischen Agrarpolitik mit einer flächendeckenden, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft auf Basis unserer bäuerlichen Familienbetriebe

       Die Zielsetzungen des neuen GAP-Umsetzungsmodells (mehr Subsidiarität und weniger Bürokratie) müssen auch in Österreich voll realisierbar sein

       Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur der GAP mit den wesentlichen Elementen Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung

       Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für den Agrarsektor im EU-Binnenmarkt - keine volle Renationalisierung der GAP

       Implementierung von Notfall- sowie Risikoabsicherungsinstrumenten in allen landwirtschaftlichen Produktionsbereichen

       Sicherung der Land- und Forstwirtschaft in den Berg- und benachteiligten Gebieten inklusive Schutz und Erhalt einer flächendeckenden Alm- und Weidewirtschaft

       Rechtzeitige Vorbereitung der Übergangsphase von der aktuellen zur reformierten GAP, um Planungssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern sicherstellen zu können

       Absicherung einer modernen europäischen Lebensmittelproduktion auf Basis des Vorsorgeprinzips, insbesondere im Bereich Pflanzenschutz und Tierwohl.