80/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 2. Juli 2019

betreffend Zusammenrechnung der NSchG-Belastungen

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zur Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der ArbeitnehmerInnen, die mehreren in Artikel VII des NSchG angeführten Belastungen ausgesetzt sind, unter die Regelungen des NSchG fallen, unabhängig davon, wie lange sie jeder einzelnen Belastung ausgesetzt sind, wenn sich aus der Zusammenrechnung der einzelnen Belastungen ergibt, dass sie gesamt mehr als die Hälfte der Arbeitszeit vorliegen.