88/E XXVI. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 3. Juli 2019
betreffend Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Finanzprokatur wird mit der Überprüfung zu beauftragen, ob und wenn ja in welcher Höhe es seit 1.1.2018 zu einer Anhebung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen das BMVIT Eigentümerrechte der Republik ausübt, gekommen ist und ob diese im Sinne der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bedungen waren. Darüber ist dem Nationalrat bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten.