98/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 3. Juli 2019

betreffend Bericht über Varianten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der „Maut-Flucht“

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Nationalrat bis 31. Oktober 2019 einen Bericht vorzulegen, mit dem unterschiedliche Varianten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der Ausweichverkehre beschrieben werden.

 

Dieser Bericht soll jedenfalls die Frage beleuchten, durch welche organisatorischen oder gesetzgebenden Maßnahmen Ausweichverkehre („Maut-Flucht“) in (grenznahen) Regionen und die damit einhergehende Belastung für die Bevölkerung in Zukunft vermieden werden könnten.

 

Mögliche Lösungsvarianten sollen in finanzieller (z.B. Auswirkungen auf Einnahmen/Ausgaben ASFINAG), rechtlicher (z.B. verfassungsrechtliche Implikationen / EU-Recht) und volkswirtschaftlicher Hinsicht sowie vor allem unter Berücksichtigung gesundheits- und umweltpolitischer Aspekte beurteilt werden.

 

Dabei ist insbesondere der Variante einer möglichen Vignetten-Befreiung von der Staatsgrenze bis zur ersten oder zweiten grenznahen Autobahnausfahrt bzw. Ausfahrten innerhalb der ersten 10 Kilometer nach der Staatsgrenze oder der möglichen Einführung von Ein- oder Zwei-Tages-Vignetten besonderes Augenmerk zu schenken.

 

Würdigung besonderer Aspekte einer möglichen Vignettenbefreiung als Begründung für eine unsachlichen Ungleichbehandlung:

•       Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) – Gebiet

•       Grenzkontrollen

•       Gewährleistung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit (insb. Durchfahrt Blaulicht- Einsatzorganisationen, Zufahrt zu Krankenhäusern, usw.)

•       Stadtdurchfahrt vs. Umfahrung durchs „Grüne“ (besondere Gesundheits- und Umweltbelastung)

 

Schließlich sollen alle Wünsche auf Ausnahme-Regelungen vom Bundesstraßenmautgesetz gelistet werden, die bisher an das BMVIT herangetragen wurden.