113/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. September 2019

betreffend verpflichtender standardisierter Anamnesebogen für Blutspenden

Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen einer Novellierung der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspendeverordnung – BSV) und der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden (QS-VO-Blut), einen verpflichtenden standardisierten Anamnese-Fragebogen vorzusehen, welcher als Teil eines standardisierten Algorithmus sicherstellt, dass die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schutze der Patientinnen und Patienten garantiert werden kann.