122/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. September 2019

betreffend Erwerb der Staatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) die zusätzlichen Personal- sowie Finanzressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Vertretungsbehörden die Neuregelung der Doppelstaatsbürgerschaft für Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus kundenfreundlich, professionell und rasch durchführen können.