127/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 25. September 2019

betreffend Gewährleistung einer funktionierenden und leistungsfähigen Justiz

Die Bundesregierung wird ersucht, sich dafür einzusetzen bzw. sicherzustellen, dass die österreichische Justiz über die zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben notwendigen budgetären Mittel verfügt. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei die Gewährleistung des Zugangs zum Recht – in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung der Senkung der Gerichtsgebühren –, die Beschleunigung von Verfahren sowie das Vorantreiben der Digitalisierung in allen Bereichen bei gleichzeitiger Optimierung von Arbeitsabläufen und Nutzung von Synergieeffekten. Weiters soll die Justizwache entsprechend personell ausgestattet und zur Entlastung im System die „Haft in der Heimat“ forciert werden.