131/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 25. September 2019

betreffend Schutz nachrichtendienstlicher Informationen

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die durch die Implementierung eines an § 112 StPO angelehnten Systems sicherstellt, dass sensible nachrichtendienstliche Aufzeichnungen oder Datenträgern im Falle des Widerspruchs eines Betroffenen

·          auf geeignete Art und Weise gegen unbefugte Einsichtnahme oder Veränderung zu sichern und zu hinterlegen sind und

·          die Entscheidung, ob die beschlagnahmten Aufzeichnungen oder Datenträger verwertet werden dürfen von einem Gericht getroffen wird, wobei einer Beschwerde gegen diese Entscheidung analog § 112 Abs 3 StPO aufschiebende Wirkung zukommen soll.

Darüber hinaus sollte auch die generelle Einführung eines Rechts auf Verschwiegenheit von MitarbeiterInnen des BVT in Hinblick auf sensible geheimdienstliche In­formationen geprüft und entsprechend im Gesetzesentwurf enthalten sein.