131/E XXVI. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 25. September 2019
betreffend Schutz nachrichtendienstlicher Informationen
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die durch die Implementierung eines an § 112 StPO angelehnten Systems sicherstellt, dass sensible nachrichtendienstliche Aufzeichnungen oder Datenträgern im Falle des Widerspruchs eines Betroffenen
· auf geeignete Art und Weise gegen unbefugte Einsichtnahme oder Veränderung zu sichern und zu hinterlegen sind und
· die Entscheidung, ob die beschlagnahmten Aufzeichnungen oder Datenträger verwertet werden dürfen von einem Gericht getroffen wird, wobei einer Beschwerde gegen diese Entscheidung analog § 112 Abs 3 StPO aufschiebende Wirkung zukommen soll.
Darüber hinaus sollte auch die generelle Einführung eines Rechts auf Verschwiegenheit von MitarbeiterInnen des BVT in Hinblick auf sensible geheimdienstliche Informationen geprüft und entsprechend im Gesetzesentwurf enthalten sein.