148/E XXVI. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 26. September 2019

betreffend Status der Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ auf der Welterbe-Liste

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird im Rahmen ihrer bzw. seiner Möglichkeiten ersucht, mit allem Nachdruck und Dringlichkeit auf die zuständigen Stellen des Landes Wien bzw. der Gemeinde Wien einzuwirken, dass diese alle notwendigen Maßnahmen in deren Wirkungsbereich ergreifen, um den Status des „Historischen Stadtzentrums Wien“ als UNESCO-Welterbestätte zu erhalten.

Diese Maßnahmen sollen insbesondere darauf abzielen, dass kein Bauvorhaben auf dem sogenannten Heumarkt-Areal (Plandokument 7984, kundgemacht am 22.06.2017) entgegen den Bestimmungen des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt und den darauf fußenden einschlägigen Beschlüssen und Vorgaben der UNESCO realisiert werden kann.