Kurzbericht über die Ratsarbeitsgruppe zur VerwaltungszusammenarbeitsVO vom 07. März 2018

 

 

Für diese Sitzung wurde der erste Kompromissvorschlag vorgelegt und es fand eine artikelweise Besprechung statt.

Mehrere MS äußern Bedenken bzgl. Artikel 7 Abs. 4, wonach 2 MS eine behördliche Ermittlung fordern können und möchten daher eher ein optionales System.

Ein MS möchte eine enge Zweckbindung auf MwSt-Betrug bei der Verwendung von Eucaris-Daten. Dies wird jedoch von mehreren MS abgelehnt.

Die Identifizierung der Eurofisc-Verbindungsbeamten bei Abfragen wird begrüßt.

Artikel 28-30 (joint administrative enquiry) ist umstritten – viele MS finden die Regelungen unklar bzw. haben Bedenken iZm der Entsendung von Beamte in anderen MS zur Teilnahme an gemeinsamen behördlichen Ermittlungen. Es werden Eingriffe in nationales Verfahrensrecht befürchtet.

Der Informationsaustausch mit OLAF ist strittig, da mehrere MS keine Zuständigkeit von OLAF sehen bzw. weitere Konkretisierung wünschen. Weiters müsse Reziprozität herrschen. Unklarheiten bzgl. Zuständigkeit von OLAF und EPPO sollten in der OLAF-VO klargestellt werden.

Viele MS begrüßen die direkte Erstattung von VSt-Guthaben an den AnsässigkeitsMS, in dem Steuerschulden vorhanden sind, mit Zustimmung des Steuerpflichtigen. Manche MS haben Bedenken hinsichtlich der Rechtsgrundlage (VO 904 sei nicht der richtige Ort!) – die BeitreibungsRL wäre einschlägig.