Erklärung Präsident:in
Anordnung des Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka einer namentlichen Abstimmung gemäß § 66 Abs. 3 GOG über einen Abänderungsantrag
Anordnung des Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka einer namentlichen Abstimmung gemäß § 66 Abs. 3 GOG über einen Abänderungsantrag