2 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 17/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Andreas Schieder, Heinz-Christian Strache, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Andreas Schieder, Heinz-Christian Strache, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Dezember 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Für die Anpassung von Politikerbezügen sind einerseits der sogenannte Pensionsanpassungsfaktor und auf der anderen Seite die Inflationsrate, die von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach dem System des § 3 Abs. 2 BezBegrBVG festgestellt wird, maßgeblich. Der jeweils niedrigere Anpassungsfaktor ist für die Erhöhung der Politikerbezüge heranzuziehen.

Dies hätte, ohne Gesetzesänderung, zur Folge, dass die Bezüge der Politiker für das Jahr 2018 um 1,5 % (entsprechend der Inflationsrate) angehoben worden wären. Diese Anpassung soll nunmehr für das Kalenderjahr 2018 für jene Bezüge entfallen, die 49 % des Ausgangsbetrages, das sind 4.290,32 Euro monatlich, übersteigen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 13. Dezember 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Singer der Abgeordnete  Mag. Bruno Rossmann.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 12 13

                                  Johann Singer                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann