16 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2015 und 2016 (III-72 der Beilagen)

Im Jahr 2016 (2015) wurden 45.850 (46.905) Arbeitsstätten, 12.997 (10.858) Unternehmen auf Baustellen und 1.340 (3.442) auswärtige Arbeitsstellen von den ArbeitsinspektorInnen besucht. Dabei wurden 68.162 (69.401) Kontrollen durchgeführt, bei denen je nach Anlassfall Übersichtskontrollen, Überprüfungen bestimmter Themenbereiche oder Schwerpunkterhebungen, auch im Zusammenhang mit Verhandlungen und Beratungen, erfolgten.

Zusätzlich zu diesen Kontrollen überprüften die ArbeitsinspektorInnen 376.566 (387.765) Arbeitstage von LenkerInnen und nahmen an 15.572 (15.445) behördlichen Verhandlungen teil (z.B. gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen). Ferner wurden 31.961 (29.454) Beratungen und Vorbesprechungen betrieblicher Projekte durchgeführt sowie 58.489 (59.340) arbeitsinspektionsärztliche Beurteilungen und Beratungen und 21.014 (20.360) sonstige Tätigkeiten (wie Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen, Teilnahme an Tagungen und Schulungen) vorgenommen.

Bei 45,2% (45,0 %) aller Kontrollen wurden im Jahr 2016 Übertretungen von Arbeitnehmer-Innenschutzvorschriften festgestellt und die ArbeitgeberInnen erforderlichenfalls über die Möglichkeiten zur effizienten Behebung dieser Mängel beraten sowie bei Vorliegen schwer wiegender Übertretungen oder im Wiederholungsfall sofortige Strafanzeigen erstattet. Von den insgesamt 114.765 (116.481) Übertretungen (ohne Kontrollen von LenkerInnen) betrafen 103.248 (103.147) den technischen und arbeitshygienischen ArbeitnehmerInnenschutz und 11.517 (13.334) den Verwendungsschutz. Zusätzlich wurden bei Kontrollen von LenkerInnen 6.899 (8.821) Übertretungen festgestellt. Insgesamt mussten 1.606 (1.996) Strafanzeigen erstattet werden.

Im Bundesdienst wurden im Jahr 2016 367 (344) Kontrollen auf Einhaltung der Bestimmungen des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes, 170 (176) Beratungen und Projektvorbesprechungen sowie 333 (354) sonstige Tätigkeiten, wie Behördenbesprechungen, durchgeführt. Die Arbeitsinspektion nahm an 14 (20) behördlichen Verhandlungen (insbesondere Bauverhandlungen) teil.

Im Jahr 2016 stieg die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger im engeren Sinn (ohne Wegunfälle) im Vergleich zum Vorjahr von 86.607 auf 87.449. Die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle sank von 73 auf 60. Die Zahl der anerkannten Berufserkrankungen stieg von 1.058 auf 1.155, davon 98 (91) mit tödlichem Ausgang.

Der Personalstand (einschließlich teilzeitbeschäftigter und karenzierter MitarbeiterInnen) in den Arbeitsinspektoraten umfasste zum Stichtag 31.12.2016 302 ArbeitsinspektorInnen sowie 411 Verwaltungsfachkräfte. Auf dem Gebiet des Verkehrswesens waren weiters 20 (22) ArbeitsinspektorInnen des Kompetenzzentrums Verkehrs-Arbeitsinspektorat tätig.

Budget der Arbeitsinspektion: Die Ausgaben für die Arbeitsinspektion betrugen im Jahr 2016 insgesamt 32,61 (31,82) Mio. €. Der Großteil davon, nämlich 28,45 (28,02) Mio. €, entfielen auf den Personalaufwand inkl. Reisekosten. Der Rest in Höhe von 4,16 (3,80) Mio. € wurde für den betrieblichen Sachaufwand und für gesetzliche Verpflichtungen benötigt.

Die Einnahmen (im Wesentlichen Kommissionsgebühren und Refundierungen der A1 Telekom Austria AG für die der Arbeitsinspektion dienstzugeteilten Beamten) betrugen im Jahr 2016 1,17 (1,59) Mio. €.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 21. Februar 2018 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 21. Februar 2018 eingebrachten Verlangens des NEOS Parlamentsklubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Tanja Graf, Josef Muchitsch und Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2015 und 2016 (III-72 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2018 02 21

                                    Peter Wurm                                                                    Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann