19 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 99/A der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetzliche Budgetprovisorium 2018 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden

Die Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 31. Jänner 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel I:

Die Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 sieht Kompetenzverschiebungen mit Wirkung ab dem 8. Jänner 2018 vor und macht Anpassungen des BFG 2017, welches während der Geltung des Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2018 zu vollziehen ist, notwendig. Diese Anpassungen werden im neu eingefügten § 2 vorgenommen (insbesondere Änderungen in der Budgetstruktur, Bezeichnungsänderungen, Umschichtung von Detailbudgets, Anpassungen im Personalplan). Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit umfasst dieser § 2 auch jene Verschiebungen, die bereits in der Stammfassung enthalten waren (Änderungen durch die Einrichtung des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport).

Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird eine Verrechnungsanordnung in § 2 Z 2 vorgesehen, wodurch die Verrechnung mit 1.1. 2018 sichergestellt ist.

§ 6 Absatz 7 des Personalplans bietet für das gesetzliche Budgetprovisorium neben den bereits erfolgten Personalverschiebungen durch die Kompetenzänderungen eine Möglichkeit zur flexiblen Umschichtung von Personal, die weder eine Erhöhung der Kosten noch eine Personalvermehrung zur Folge hat.

Zu Artikel II:

Im Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 werden die Tabellen in §§ 1 und 2 dahingehend geändert, dass die aus der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 resultierenden Budgetumschichtungen zwischen Untergliederungen bzw. Rubriken für das Jahr 2018, das die für den Vollzug des gesetzlichen Budgetprovisoriums maßgeblichen Obergrenzen darstellt, nachgezogen werden. Die Gesamtsumme der Auszahlungsobergrenze 2018 bleibt unverändert.

Weiters erfordern die Kompetenzänderungen der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 eine Anpassung der Tabelle in § 4 Abs. 1 und der Überschreitungsermächtigung in Abs. 3.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Februar 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Andreas Hanger die Abgeordneten Erwin Angerer und Mag. Bruno Rossmann sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen  MMag. DDr. Hubert Fuchs.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, P) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 02 22

                           Mag. Andreas Hanger                                                       Dr. Angelika Winzig

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau