20 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (10 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag dient der Verwirklichung des im Regierungsprogramm 2017-2022 vorgesehenen neuen Finanzierungsmodells für die Universitäten, das sich im Wesentlichen auf die §§ 12, 12a und 13 UG konzentriert. Im Kontext einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung wird auch eine Adaptierung der in § 71a ff UG normierten Zugangsregelungen vorgeschlagen.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Maria Theresia Niss, MBA, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Claudia Gamon, MSc (WU), Mag. Dr. Rudolf Taschner, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid und Dr. Maria Theresia Niss, MBA, sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann und der Ausschussobmann Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, dagegen: S, P) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (10 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 02 26

                   Dr. Maria Theresia Niss, MBA                                       MMMag. Dr. Axel Kassegger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann