22 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Sammelbericht

des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen

über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 19, 21, 23 und 24, 26 bis 29 sowie 31 und 32

 

Inhaltsverzeichnis

I. Der Berichtspflicht unterliegende Bürgerinitiativen

 

 

Bürgerinitiative Nr. 13/BI

               Bürgerinitiative betreffend "Ehe Gleich! Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare"                          5

 

Bürgerinitiative Nr. 23/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Freier Universitätszugang für österreichische Studenten!“ ....................                6

 

Bürgerinitiative Nr. 28/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Keine Reduzierung bei Polizeiinspektionen & Kein Stellenabbau von Polizeibeamten im Bezirk Gänserndorf!“ ..................................................................................................................................... 6

 

Bürgerinitiative Nr. 31/BI

               Bürgerinitiative betreffend „freien und offenen Hochschulzugang“ ..................................................... 7

 

Bürgerinitiative Nr. 32/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Straffreistellung von Besitz und Erzeugung von Cannabis(-produkten) bei PatientInnen mit entsprechender medizinischer Indikation“ ................................................................................................ 8

 

II. Zuweisungen von Bürgerinitiativen

 

Bürgerinitiative Nr. 1/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Informationspflicht bei Unterbezahlungen und Verlängerung der Verfallfristen“                                                                                                                                                   9

 

Bürgerinitiative Nr. 2/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Handy- und Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen“ ..............                10

 

Bürgerinitiative Nr. 3/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Erhaltung der Hausapotheken in der Wildschönau“ ............................ 11

 

Bürgerinitiative Nr. 4/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Verbesserung der Lehrlingsausbildung“................................................. 12

 

Bürgerinitiative Nr. 5/BI

               Bürgerinitiative betreffend „die längst fällige Einrichtung eines Unterstufen-realgymnasiums am BORG Hermagor ab dem Schuljahr 2015/2016“............................................................................................................................ 13

 

Bürgerinitiative Nr. 6/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung - Anti-Wegwerf-Gesetz“................................................................................................ 14

 

Bürgerinitiative Nr. 7/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Gleiche Rechte für chronisch

               kranke Kinder“.............................................................................................................................................. 15

 

Bürgerinitiative Nr. 8/BI

               Bürgerinitiative betreffend „die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für PensionistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen“..................... 16

 

Bürgerinitiative Nr. 9/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Aufstockung der Vorbereitungsstunden bei der mündlichen Matura der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung“................................................................................ 17

 

Bürgerinitiative Nr. 10/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Erforschung der Gründe/Motive dafür“......................................... 18

 

Bürgerinitiative Nr. 11/BI

               Bürgerinitiative betreffend „den Erhalt der Militärmusiken in allen Bundesländern in voller Spielstärke“                        19

 

Bürgerinitiative Nr. 12/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Lebenskompetenz Ernährung im Schulsystem“ 20

 

Bürgerinitiative Nr. 14/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Best- statt Billigstbieter bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr. Qualitäts- und Sozialstandards, sowie verpflichtender Personalübergang bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr“                        21

 

Bürgerinitiative Nr. 15/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Freie Schulwahl 2.0“.................................................................................... 22

 

Bürgerinitiative Nr. 16/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss bezahlbar werden!“..........                23

 

Bürgerinitiative Nr. 17/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Selbstbestimmt statt fremdbeherrscht! Gegen sexuelle Belästigung und Ungleichbehandlung von Frauen an Österreichischen Hochschulen“............................................... 24

 

Bürgerinitiative Nr. 18/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Österreichweites Studierendenticket JETZT! Schaffung eines österreichweiten Studierendentickets für den öffentlichen Verkehr“................................................................................. 25

 

Bürgerinitiative Nr. 19/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit! Die Errichtung von Modellregionen ohne das Angebot von Sonderschulen oder Sonderschulklassen darf nicht so weit reichen, dass das Recht der Betroffenen auf Wahlfreiheit beschnitten wird“.................................................................................................................. 26

 

Bürgerinitiative Nr. 21/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Weg mit der Maklerprovision für Mieter!“.............................................. 27

 

Bürgerinitiative Nr. 24/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Homöopathie als Kassenleistung“........................................................... 28

 

Bürgerinitiative Nr. 26/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Nur wer beauftragt, zahlt - Bestellerprinzip für Immobilienmaklerprovisionen“                    29

 

Bürgerinitiative Nr. 27/BI

               Bürgerinitiative betreffend „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur“.......................                30

 

Bürgerinitiative Nr. 29/BI

               Bürgerinitiative betreffend „Chancengleichheit gehörloser Menschen im öster-reichischen Bildungssystem“                                                                                                                                               31

 

III. Ausschussantrag

 

               Ausschussantrag......................................................................................................................................... 31

 


Einleitung

 

Die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 37 waren bereits Verhandlungsgegenstände der vorangegangenen, XXV. Gesetzgebungsperiode, wurden in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Bürgerinitiativen, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Die gegenständlichen Bürgerinitiativen wurden in der Sitzung des Nationalrates der XXVI. Gesetzgebungsperiode am 21. Dezember 2017 neuerlich dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen. Die detaillierten Informationen sind in der Folge bei den jeweiligen Bürgerinitiativen ersichtlich.

 

Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu zwei Sitzungen zusammen. Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Bürgerinitiativen Nr. Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 19, 21, 23 und 24, 26 bis 29 sowie 31 und 32. Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.

Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.

 

In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich in der XXVI. Gesetzgebungsperiode (GP) die Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Melanie Erasim, MSc, Ing. Manfred Hofinger, Mario Lindner, Erwin Preiner und Petra Wagner sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Bernhard zu Wort.

 

Zu den Bürgerinitiativen Nr. 10 und 12 wurde schon in der XXV. Gesetzgebungsperiode während der Sitzung am 30. Juni 2016 eine Anhörung gem. § 100 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Nationalrates unter Beteiligung der/des Erstunterzeichnerin/Erstunterzeichners abgehalten:

                      10/BI (69/BI, XXV. GP): Dr.in Gertraude Steindl

                      13/BI (85/BI, XXV. GP): Dr. Helmut Graupner

 

Im Zuge der Hearing-Debatte ergriffen die damaligen Abgeordneten Hermann Gahr, Mag. Wolfgang Gerstl, Ing. Christian Höbart, Ulrike Königsberger-Ludwig, Katharina Kucharowits, Edith Mühlberghuber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Julian Schmid, BA, Leopold Steinbichler sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock (Anm.: ab 10.8.2016 Michael Bernhard) das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger gewählt.

 

 


 

I. Der Berichtspflicht unterliegende Bürgerinitiativen

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 13 betr. "Ehe Gleich!" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Dr. Graupner Helmut

(überreicht als

85/BI, XXV. GP)

8.8.2015

17.11.2015

2.3.2016

30.6.2016

6.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

13.6.2017

BMJ

(19.2.2016)

BMFJ

(14.4.2016)

BKA

(9.8.2016)

BMGF

(16.8.2016)

BMASK

(22.8.2016)

BMI

(28.9.2016)

BMEIA

(17.10.2016)

Fachverband der österr. Standes­beamtinnen und Standesbeamten

(30.5.2017)

Österr. Bundes­verband für Psycho­therapie

(26.6.2017)

8.8.2015 - 14.11.2017

 

40.963

--

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

51

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Anders als im Großteil der westlichen Welt dürfen in Österreich zwei Männer oder zwei Frauen immer noch nicht heiraten, zeigt diese Bürgerinitiative auf. Während verschiedengeschlechtliche Paare am Standesamt eine Zivilehe schließen können, gibt es für gleichgeschlechtliche Paare nur die Möglichkeit eines Partnerschafts-vertrags (die eingetragene Partnerschaft), der aufgrund der zahlreichen Unterschiede nur als Institut zweiter Klasse angesehen werden könne. Eine solche Unterscheidung sei im 21. Jahrhundert eine unerträgliche Diskriminierung, weshalb die sofortige Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare auch in Österreich gefordert wird. Dies werde laut Umfragen auch von drei Vierteln der ÖsterreicherInnen unterstützt.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F/dagegen: S, N, P) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 13 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 23 betr. "Freier Universitätszugang für österreichische Studenten!" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mayrbäurl Felix Berthold

(überreicht als

107/BI, XXV. GP)

13.10.2016

18.1.2016

22.3.2017

13.6.2017

BMWFW

(3.3.2017)

UNIKO

(20.5.2017)

13.10.2016 - 14.11.2017

 

244

--

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

20

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die Abschaffung der Aufnahmetests an den heimischen Hochschulen steht im Fokus dieser Bürgerinitiative. Es sei eine Frage der Generationengerechtigkeit, jedem/r österreichischen Maturantin/-in bei der Auswahl seines/ihres Studiums freie Wahl zu lassen, argumentieren die UnterstützerInnen. Statt der Aufnahmetests könnten etwa verpflichtende "Self-Assessments" eingeführt werden, um die Auseinandersetzung der BewerberInnen mit ihrem Wunschstudium zu fördern. Ausnahmen sollte es nur bei Kunst- und Sportstudien geben, da diese spezifische Veranlagungen erfordern.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 23 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 28 betr. "Keine Reduzierung bei Polizeiinspektionen & Kein Stellenabbau von Polizeibeamten im Bezirk Gänserndorf!" (15.11.217)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Klement Karl

(überreicht als

112/BI, XXV. GP)

1.2.2017

22.3.2017

13.6.2017

BMI

(10.4.2017)

1.2.2017-14.11.2017

 

20

--

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

2

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Da der Bezirk Gänserndorf ein starkes Bevölkerungswachstum verzeichnet, wird der bereits erfolgte Abbau von 25 Polizeiplanstellen strikt abgelehnt, heißt es in einer Bürgerinitiative. Generell sprechen sich die UnterstützerInnen gegen die Schließung von weiteren Polizeiinspektionen aus, wenn nicht vorher ein abgestimmtes regionales, gemeindeübergreifendes Gesamtkonzept vorgelegt wird. Dieses "Sterben auf Raten" dürfe nicht mehr länger hingenommen werden.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 28 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 

 

 

 

 


Bürgerinitiative Nr. 31 betr. " freien und offenen Hochschulzugang" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Fleischhacker Marie-Therese

(überreicht als

115/BI, XXV. GP)

2.5.2017

13.6.2017

13.6.2017

BMWFW

(18.7.2017)

2.5. - 14.11.2017

 

1.596

 

--

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

1.631

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Für den Erhalt des freien Hochschulzugangs und eine ausreichende Finanzierung der Universitäten setzt sich diese Bürgerinitiative ein. Die zwischen den Regierungsparteien vereinbarte Einführung der Studienplatzfinanzierung würde nicht mehr Mittel für die Unis bringen, sondern nur die Anzahl der Studierenden reduzieren, befürchten die UnterstützerInnen. Da dies nur mit Zugangsbeschränkungen funktionieren würde, wäre der freie Hochschulzugang dann Geschichte.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: F, V/dagegen: S, N, P) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 31 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.


 

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 32 betr. "Straffreistellung von Besitz und Erzeugung von Cannabis (-produkten) bei PatientInnen mit entsprechender medizinischer Indikation" (30.5.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Krammer Patrick

(überreicht als

116/BI, XXV. GP)

30.5.2017

13.6.2017

BMLFUW

(5.7.2017)

BMGF

(8.8.2017)

BMI

(12.7.2017)

BMJ

(19.7.2017)

30.5.-14.11.2017

 

3.695

--

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

371

Kenntnisnahme

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Auf eine Änderung des Suchtmittelgesetzes zielt eine diese Bürgerinitiative ab. Darin wird der Nationalrat ersucht, den Besitz und die Erzeugung, sowie die (Weiter-)Verarbeitung von Cannabis/Produkten für PatientInnen mit entsprechender medizinischer Indikation umgehend straffrei zu stellen. Cannabis werde mittlerweile bei vielen Gesundheitsproblemen eingesetzt und "könne bei einigen Krankheitsbildern (Krebs, Aids, etc.) lebensrettend sein" argumentieren die UnterstützerInnen. Im Konkreten verlangt die Initiative u.a., dass es der betroffenen Personengruppe erlaubt wird, an ihrem Hauptwohnsitz die für ihre Erkrankung angemessene Anzahl an Cannabispflanzen anzubauen, sowie durch Trennung der Blüten und des Harzes von Blättern und Stängeln ihr Therapeutikum zu gewinnen sowie zu besitzen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: F, V/dagegen: S, N, P) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 32 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.

 


 

II. Zuweisungen von Bürgerinitiativen

 

 

Bürgerinitiative Nr. 1 betr. "Informationspflicht bei Unterbezahlungen und

Verlängerung der Verfallsfristen " (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuwei­sung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Dr. Kalliauer Johann (überreicht als

44/BI, XXV. GP)

28.3.2014

1.7.2014

17.9.2014

BMJ (25.7.2014)

BMASK

(28.7.2014)

BMWFW

(31.7.2014)

28.3. -17.9.2014

 

1.309

Zuweisung

Ausschuss für

Arbeit und Soziales

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

44

Zuweisung

Ausschuss für

Arbeit und Soziales

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Einige Unternehmen zahlen ihren Beschäftigten weniger Lohn, Gehalt, Überstunden oder Zulagen aus als ihnen laut Kollektivvertrag zustehen, beklagen die UnterzeichnerInnen dieser Bürgerinitiative. Viele Millionen Euro pro Jahr entgingen dadurch den ArbeitnehmerInnen. Wenn die Gebietskrankenkasse (GKK) mit dem Finanzamt bei einer Betriebskontrolle eine Unterentlohnung aufdeckt, dann dürfen die betroffenen MitarbeiterInnen derzeit nicht einmal darüber informiert werden, lautet die zentrale Kritik. Die BürgerInnen fordern daher, dass entsprechende gesetzliche Regelungen dafür sorgen, dass die Beschäftigten verständigt werden, wenn eine Kontrolle zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben. Außerdem sollen Verfallsfristen von weniger als drei Jahren für nichtbezahlte Ansprüche von ArbeitnehmerInnen abgeschafft werden.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 17.9.2014 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 1 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates zuzuweisen.

 

 


 

Bürgerinitiative Nr. 2 betr. "Handy- und Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuwei­sung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mag. Strauss Alice

(überreicht als

45/BI, XXV. GP)

30.4.2014

1.7.2014

17.9.2014

 

BMASK

(28.8.2014)

BMBF

(10.9.2014)

BMFJ

(12.9.2014)

30.4. -17.9.2014

 

1.824

Zuweisung

Unterrichtsaus­schuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 -27.2.2018

 

36

Zuweisung

Unterrichtsaus­schuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Zahlreiche BürgerInnen zeigen sich besorgt über die negativen Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, denen vor allem die Kinder und Jugendlichen heutzutage ausgesetzt sind. Phänomene wie Cyber-Mobbing, Cyber-Bullying, Cyber-Stalking und Cyber-Grooming greifen immer mehr um sich, Videos mit pornographischen und gewaltverherrlichenden Inhalten seien keine Seltenheit mehr und auch die Zahl der internetsüchtigen Jugendlichen steige ständig. Aufgrund zahlreicher schockierender Vorkommnisse an Schulen sowie im privaten Bereich wenden sich die Unterzeichner mit dem Ersuchen an die Politik, sich diesem Thema intensiver anzunehmen und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Der Forderungskatalog der Bürgerinitiative enthält folgende Punkte: Einführung einer verbindlichen Übung zum Thema "Medienerziehung und Umgang mit neuen Medien" für alle Schülerinnen und Schüler, verpflichtende Einführung eines Medien-Führerscheins, flächendeckendes Sperren aller Internetseiten mit Kinder- und Jugendverbot nach dem Vorbild von Großbritannien sowie generelles Handy-, Smartwatch- und Smartbrillennutzungs-Verbot an öffentlichen Schulen.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 17.9.2014 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 2 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 3 betr. " Erhaltung der Hausapotheken in der Wildschönau" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Silberberger Rainer (überreicht als

46/BI, XXV. GP)

30.4.2014

1.7.2014

17.9.2014

BMG

(14.8.2014)

BMG

(7.11.2014)

30.4. - 25.11. 2014

 

561

Zuweisung Gesundheits- ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 -27.2.2018

 

4

Zuweisung Gesundheits- ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Im Sinne der Gewährleistung einer guten Lebensqualität im ländlichen Raum setzt sich diese Bürgerinitiative dafür ein, dass in peripher gelegenen und weit zerstreuten Gemeinden ärztliche Hausapotheken trotz Bestehens einer öffentlichen Apotheke betrieben werden können. Im konkreten Fall geht es um die Gemeinde Wildschönau im Tiroler Unterland, dessen Siedlungsgebiet sich auf einer Tallänge von 24 km verteilt und wo manche Gehöfte auf bis zu 1.300 Meter Seehöhe liegen. Die Gemeinde wird von zwei praktizierenden Ärzten betreut, die derzeit jedoch keine Hausapotheke führen dürfen. Eine entsprechende Novellierung des Österreichischen Apothekergesetzes sei daher dringend notwendig.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 25. November 2014 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 3 dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

 

Bürgerinitiative Nr. 4 betr. "Verbesserung der Lehrlingsausbildung" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Granegger Kevin (überreicht als

51/BI, XXV. GP)

1.7.2014

17.9.2014

25.11.2014

27.1.2015

14.4.2015

BMWFW

(28.10.2014)

BMBF

(19.11.2014)

BMASK

(28.10./

19.11.2014)

1.7.2014 – 14.4.2015

 

825

Zuweisung

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 -27.2.2018

 

14

Zuweisung

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Auf eine umfassende Verbesserung der Lehrlingsausbildung in Österreich zielt diese Bürgerinitiative ab, die bis zur ihrer Einbringung in den Nationalrat von über 4.000 Menschen unterstützt wurde. Aus der Sicht der UnterzeichnerInnen wäre die Umsetzung eines nachhaltig wirksamen Bildungs- und Ausbildungskonzepts dringend notwendig, das nicht nur den aktuellen Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung trägt, sondern vor allem den Jugendlichen eine professionelle Ausbildung gewährleistet. Der konkrete Forderungskatalog enthält u.a. die Modernisierung der Berufsfelder (z.B. Zusatzkenntnisse für angehende KöchInnen aus den Lehrberufen Konditor, Bäcker und Fleischer), die Ausweitung der Berufsschulzeit von acht auf zwölf Wochen (maximal sieben Unterrichtsstunden pro Tag) sowie die (freiwillige) Möglichkeit, im dritten Lehrjahr drei bis sechs Monate in einem qualifizierten Betrieb eines EU-Mitgliedslands zu arbeiten. Für besonders wichtig wird auch erachtet, dass nur jene Unternehmen Lehrlinge ausbilden sollen, die alle Bedingungen erfüllen und wo jedem Lehrling eine verantwortliche Person zur Seite gestellt wird. Außerdem sollte eine unabhängige Institution die tatsächliche Qualität der dualen Ausbildung regelmäßig überprüfen und evaluieren.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 4 dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 5 betr. "die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor ab dem Schuljahr 2015/2016" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mag. Kaserer-Zoppoth Andrea (überreicht als 55/BI, XXV. GP)

22.10.2014

25.11.2014

14.4.2015

25.6.2015

17.11.2015

2.3.2016

BMBF

 (26.1.2015)

(15.6.2015)

Kärntner LReg.

(15.2.2016)

22.10.2014 – 2.3.2016

 

88

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 -27.2.2018

 

1

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Der Bezirk Hermagor (18.547 EinwohnerInnen) ist der einzige politische Bezirk Kärntens ohne AHS-Unterstufe. Um all jenen SchülerInnen, die nicht die Neue Mittelschule im Ort besuchen wollen, das tägliche stundenlange Pendeln (bis zu 120 km) in eines der Gymnasien in Villach, Villach Land oder Lienz zu ersparen, fordert eine Bürgerinitiative die Einrichtung einer AHS Unterstufe in Hermagor. Diese Maßnahme würde zudem die Benachteiligung der Region gerade im so wichtigen Bildungsbereich beenden und vielleicht auch die Abwanderung vieler junger Familien stoppen, meinen die UnterstützerInnen..

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 5 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 6 betr. "Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung - Anti-Wegwerf-Gesetz" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

DI Hönigsberger Oliver

(überreicht als

57/BI, XXV. GP)

23.10.2014

25.11.2014

14.4.2015

BMWFW

(26.1.2015)

BMLFUW

(13.1.2015)

BMASK

(27.2.2015)

23.10.2014 - 14.4.2015

 

8.829

Zuweisung

Umweltaus-schuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

570

Zuweisung

Umweltaus-schuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Gegen die Verschwendung von noch nutzbaren Lebensmitteln setzen sich zahlreiche Personen in Form dieser Bürgerinitiative ein. Die Regierung wird von ihnen aufgefordert, ein Anti-Wegwerf-Gesetz zu erlassen, das u.a. folgende Ziele zum Inhalt hat: Verringerung der Überproduktion und Verschwendung von Lebensmitteln; Einführung von MüllwächterInnen und Zugang zu allen Müllcontainern; Unterstützung von bedürftigen Menschen durch Gratisbezug und Förderung der Sharing Economy. Es sollen dabei alle Lebensmittel in Betracht kommen, die nach hygienischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten genießbar sind.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Umweltausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 6 dem Ausschuss für Umweltausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 7 betr. "gleiche Rechte für chronisch kranke Kinder" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Hopfinger Peter

(überreicht als

60/BI, XXV. GP)

30.10.2014

25.11.2014

14.4.2015

25.6.2015

17.11.2015

2.3.2016

Volksanwaltschaft

(21.11.2014)

BMG

(23.1.2015)

BMBF

(30.1.2015)

Erstunterzeichner

(9.4.2015)

BMASK

 (15.5.2015)

BMBF-Schul-ärztlicher Dienst

(20.1.2016)

30.10.2014 - 2.3.2016

 

2.998

 

 

 

 

Zuweisung Unterrichts-

ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

16

Zuweisung Unterrichts-

ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

In Österreich leben über 190.000 Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen (Diabetes, Asthma, Epilepsie, Allergien usw.), heißt es im Text dieser Bürgerinitiative. Die Schulen, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen seien darauf aber nicht entsprechend vorbereitet. Gleichzeitig müsse darauf geachtet werden, dass es zu keinen Diskriminierungen, z.B. durch den Ausschluss von Bildungseinrichtungen oder Veranstaltungen (Wandertagen, Skikursen) komme, da alle Kinder das gleiche Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung haben, argumentieren die UnterzeichnerInnen.

Falls Unterstützungsleistungen durch Gesundheits- oder Assistenzberufe für die Ausbildung von Kindern zusätzlich erforderlich sind, sollten sie von den Kindergärten und Schulen ohne Extrakosten für die Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Es gebe dafür in einigen Bundesländern bereits erfolgreiche Modelle, die als Vorbild dienen können. Zusätzlich brauche es mehr Rechtssicherheit für jene Personen, die Kindern in Ausübung ihres Berufes Unterstützungsleistungen gewähren. Um all dies zu gewährleisten, fordern die UnterstützerInnen die Umsetzung und Anwendung der bereits gesetzlich festgelegten Rechte für Kinder mit chronischen Erkrankungen auf der Basis des 4. Bundes-Verfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, des Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetzes sowie des Artikels 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie anderer relevanter rechtlicher Regelungen und internationaler Verträge.

Anmerkung: Geschätzt wird, dass rund 200.000 der 1,2 Millionen Kinder und Jugendlichen ihren Schulalltag mit ständigen Beschwerden bzw. chronischen Erkrankungen zu meistern haben, was sie selbst und ihre PädagogInnen vor große Herausforderungen stellt. Zur eingehenden Behandlung der medizinischen und rechtlichen Aspekte dieser Problematik mit dem Ziel, Lösungsansätze für alle Betroffenen zu erarbeiten, lud der damalige Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer Ende Mai 2015 gemeinsam mit Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer zur Tagung „Das chronisch kranke Kind im Schulsystem“ ins Palais Epstein (vgl. Parlamentskorrespondenz Nr. 570, 28.5.2015).

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 2. März 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 7 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 8 betr. "die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für PensionistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Fürst Ditmar (überreicht als

61/BI, XXV. GP)

20.11.2014

14.4.2015

25.6.2015

17.11.2015

BMASK

(12.6.2015)

BMF

(26.8.2015)

BKA

(31.8.2015)

20.11.2014 - 17.11.2015

 

1.284

 

 

Zuweisung Verfassungs-ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

25

Zuweisung Verfassungs-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Seit Mitte der 1990-er Jahre müssen BeamtInnen im Ruhestand sowie ÖBB-Pensionistlnnen einen sogenannten Pensionssicherungsbeitrag leisten, der bei ehemaligen Bundesbediensteten zwischen 3,1 % und - in Ausnahmefällen -sogar 25 % betragen kann. Diese Regelung betrifft auch jene Pensionen, die an Hinterbliebene dieser Personengruppe ausbezahlt werden. Da mittlerweile der ursprüngliche Grund für die Einführung dieser Bestimmung – Ausgleich des Unterschiedes zu den ASVG-Pensionen – weggefallen sei, treten die Unterstützer einer Bürgerinitiative dafür ein, dass Pensionssicherungsbeiträge erst für jene Beträge eingehoben werden, die die Höchstbeitragsgrundlage übersteigen.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 17. November 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 8 dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 9 betr. "Aufstockung der Vorbereitungsstunden bei der mündlichen Matura der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Faymann Lukas (überreicht als

64/BI, XXV. GP)

19.12.2014

14.4.2015

25.6.2015

BMBF

(15.6.2015)

19.12.2014 - 25.6.2015

 

459

Zuweisung Unterrichts­ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

19

Zuweisung Unterrichts­ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Ab der ersten Durchführung der standardisierten Reife- und Diplomprüfung im Schuljahr 2015 stehen Schülerinnen und Schülern nur noch vier Vorbereitungsstunden pro Fach bei der mündlichen Matura zur Verfügung, heißt es in einer weiteren Bürgerinitiative. Da gerade vor den ersten Durchgängen viel Unklarheit bezüglich der Prüfungsformate und des Maturablaufs herrscht, stelle dies eine unzureichende Vorbereitung dar, argumentieren die Einbringer. Aus diesem Grund fordern sie den Nationalrat auf, die Anzahl der Vorbereitungsstunden wieder auf das ursprüngliche Ausmaß aufzustocken.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 25.Juni 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 9 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 10 betr. "Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Erforschung der Gründe/Motive dafür" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Dr.in Steindl Gertraude
(überreicht als

69/BI, XXV. GP)

28.4.2015

25.6.2015

17.11.2015

2.3.2016

30.6.2016

6.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMG

(21.8.2015)

BMBF

(14.9.2015)

BMFJ

(28.10.2015)

BMJ

(19.2.2016)

Dr. Christian Fiala (Gynmed)

(20.5.2016)

Österr. Ärzte-kammer

(17.8.2016)

Österr. Institut für Familienforschung

(24.8.2016)

Burgenland

(1.12.2016)

Kärntnen

(18.11.2016)

(9.11.2016)

 (23.11.2016)

(17.11.2016)

Salzburg

(21.12.2016)

Steiermark

(5.12.2016)

Tirol

(28.11.2016)

Vorarlberg.

(14.11.2016)

Wien

(13.12.2016)

Österr. Hebammen­gremium

(15.20207)

Renate Mitter­huber, MSc

(16.2.2017)

Univ-Prof.in Dr.in Angelika Walser

(1.3.2017)

28.4.2015 - 22.3.2017

 

5.139

Zuweisung Gesundheits­ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

1.028

Zuweisung Gesundheits­ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Während nahezu alle europäischen Länder anonym Zahlen und Motive zu Schwangerschaftsabbrüchen erheben, sei dies in Österreich nicht der Fall. Ebenso fehlen gesicherte Erkenntnisse, warum es dazu kommt, heißt es in dieser Bürgerinitiative. Man brauche jedoch dringend Fakten, um einerseits die Gründe für diesen Eingriff zu erforschen und um anderseits gezielt helfen zu können. Die Forderungen beziehen sich daher auf die Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und deren jährliche Veröffentlichung sowie die regelmäßige wissenschaftliche und anonyme Erforschung der Gründe als Basis für Prävention und bedarfsgerechte Unterstützung.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 10 dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 11 betr. "den Erhalt der Militärmusiken in allen Bundesländern

in voller Spielstärke" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Matthäus Rieger (überreicht als

71/BI, XXV. GP)

20.5.2015

25.6.2015

17.11.2015

Volksanwalt­schaft

(18.6.2015)

BMF

(26.8.2015)

BMLVS

(10.7.2015)

20.5. - 17.11. 2015

 

3.222

Zuweisung Ausschuss für Landesver-teidigung

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

14

Zuweisung Ausschuss für Landesver-teidigung

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Fast 50.000 Personen setzen sich im Rahmen dieser Bürgerinitiative für den Erhalt der Militärmusiken ein. Der Plan des Verteidigungsministeriums zur Umstrukturierung der Militärmusiken hätte die Auflösung der bisher selbständigen Militärmusiken in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg zur Folge. Für den Weiterbestand der Militärmusiken in bisherigem Umfang bräuchte es aber lediglich rund € 2 Mio. zur Bezahlung der Grundwehrdiener für den verlängerten Dienst vom 7. bis zum 14. Monat; die Einsparungen lägen daher im Promillebereich. Es dürfe nicht vergessen werden, dass die Militärmusiken bei ihren Auftritten eine enorme Anziehungskraft haben und das österreichische Bundesheer bestens in der ganzen Welt repräsentieren.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 17. November 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Ausschuss für Landesverteidigung des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 11 dem Landesverteidigungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 12 betr. "Lebenskompetenz Ernährung im Schulsystem" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mohrs Matthias

(überreicht als

74/BI, XXV. GP)

16.6.2015

25.6.2015

17.11.2015

 

BMG

(18.8.2015)

BMWFW

(19.8.2015)

BMLFUW

(21.8.2015)

BMBF

(7.9.2015)

16.6. - 17.11. 2015

 

372

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

18

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die Bereiche Ernährung, Kochen, Gesundheit und VerbraucherInnenbildung gelten für die EinbringerInnen dieser Bürgerinitiative als Lebenskompetenzen und sollten daher im Schulsystem verstärkt berücksichtigt werden. In diesem Sinne sollte das Unterrichtsangebot zu diesen Themen an Volksschulen sowie in der Sekundarstufe 1 sukzessive – mit dem Ziel der Einführung eines eigenen, obligatorischen Faches - ausgebaut werden. Auch an den Pädagogischen Hochschulen, den Universitäten und Weiterbildungseinrichtungen müsste eine praxisnahe Ausbildung in diesen Lebenskompetenzen sichergestellt werden.  Mittel- und langfristig gesehen wäre die Schaffung einer tertiären Bildungseinrichtung mit dem Schwerpunkt Lebenskompetenzen wünschenswert.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 17. November 2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 12 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

 


Bürgerinitiative Nr. 14 betr. "Best- statt Billigstbieter bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr.

Qualitäts- und Sozialstandards, sowie verpflichtender Personalübergang bei Ausschreibungen im Linienbusverkehr" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Delfs Karl

(überreicht als

88/BI, XXV. GP)

24.9.2015

17.11.2015

2.3.2016

30.6.2016

BMVIT

(28.12.2015)

BKA

(22.1.2016)

BMF

(14.4.2016)

24.9.2015 - 30.6.2016

 

793

 

Zuweisung Verfassungs-ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

10

Zuweisung Verfassungs-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Auf Probleme mit Sozialdumping bei privaten Busunternehmen macht die Gewerkschaft "vida" aufmerksam, die diese parlamentarische Bürgerinitiative gestartet hat: Die Verkehrsverbünde schließen in der Regel sogenannte Bruttoverträge mit den Busunternehmen ab. Die Unternehmen werden pro gefahrenem Kilometer bezahlt und müssen diese Leistung möglichst billig erbringen. Der Bereich, wo gespart werden kann, sind also nur die Gehälter bzw. Löhne und Sozialleistungen für die Beschäftigten, heißt es in der Begründung. Um diese Fehlentwicklung zu stoppen, müsse im Bundesvergabegesetz sichergestellt werden, dass bei Ausschreibungen von Busleistungen das Bestbieterprinzip angewendet wird. Zusätzlich soll der dazu vom Verkehrsministerium veröffentlichte Leitfaden zu Qualitäts- und Sozialstandards verpflichtend zur Anwendung kommen. Wichtig wäre es auch, dass bei einem Betreiberwechsel die bisher auf diesem Streckenlos Beschäftigten zu ihren aktuellen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen vom neuen Unternehmen übernommen werden.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 30. Juni 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 14 dem Verfassungsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 15 betr. "Freie Schulwahl 2.0" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Hernegger Edgar

(überreicht als

90/BI, XXV. GP)

20.10.2015

17.11.2015

2.3.2016

BMBF

(20.1.2016)

20.10.2015 - 2.3.2016

 

1.991

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

11

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die extrem niedrige Förderung von Schulen in freier Trägerschaft in Österreich erschwere die gesetzlich garantierte freie Schulwahl bzw. verunmögliche diese für Eltern mit niedrigem Einkommen. Dadurch werde aber die Umsetzung des Art. 14 (3) der Europäischen Charta der Grundrechte (Recht auf Bildung) verhindert, nämlich die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen. Durch eine Novellierung des Privatschulgesetzes soll daher sichergestellt werden, dass Schulen in freier Trägerschaft mit Öffentlichkeitsrecht einen Rechtsanspruch auf Abdeckung ihrer Kosten in Höhe der durchschnittlichen Kosten anderer Schulen haben sowie eine volle Autonomie bei der Umsetzung ihrer jeweiligen pädagogischen Inhalte im Rahmen ihrer genehmigten Lehrpläne und Statuten genießen können.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 2. März  2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 15 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.


 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 16 betr. "Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss bezahlbar werden" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuwei-sung

im Ausschuss behandelt

Stellung-nahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Mag. Kühnel Stefan

(überreicht als

97/BI, XXV. GP)

24.2.2016

30.6.2016

6.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

13.6.2017

 

BMJ (7.7.2016)

BMWFW

(15.7.2016)

BMASK

(24.8.2016)

BMF

(29.11.2016)

(3.3.2017)

Salzburg

(14.2.2017)

Tirol

(13.2.2017)

Vorarlberg

(27.2.2017)

Wien

(2.3.2017)

24.2.2016 - 14.11.2017

 

390

--

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

24

Zuweisung Ausschuss für Bauten und Wohnen

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Wohnen sei ein Grundrecht und müsse daher bezahlbar sein, lautet die zentrale Forderung dieser Bürgerinitiative. Die aktuelle Situation sehe leider anders aus, da die Mietpreise vor allem in den Großstädten ständig steigen und für junge Leute praktisch unleistbar geworden sind. Für eine 75 m²-Wohnung müsse man derzeit in den Ballungszentren schon über 900 € im Monat ausgeben, wobei die Betriebskosten noch gar nicht enthalten sind. Da junge ArbeiterInnen durchschnittlich 15.000 €/Jahr und Angestellte etwa 20.000 €/Jahr verdienen, müssen sie einen großen Anteil ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden, geben die BürgerInnen zu bedenken. Um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegen zu wirken, schlagen sie u.a die Einführung eines Universalmietrechts (Basismiete von maximal 5,5 € pro Quadratmeter plus klare Regelung der Zu- und Abschläge), die Einführung einer Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe sowie die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel vor

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 16 dem Ausschuss für Bauten und Wohnen des Nationalrates zuzuweisen.


 

 

Bürgerinitiative Nr. 17 betr. "Selbstbestimmt statt fremdbeherrscht! Gegen sexuelle Belästigung und Ungleichbehandlung von Frauen an österreichischen Hochschulen" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Hochmayr Sandra

(überreicht als

98/BI, XXV. GP)

17.3.2016

30.6.2016

6.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMJ

(7.7.2016)

BMGF

(12.8.2016)

BMWFW

(17.8.2016)

Österr.Hoch-schüler_innen-schaft

(29.9.2016)

VSSTÖ

(3.10.2016)

BMJ (erneut)

(14.10.2016)

Gleichbehandlungs­anwaltschaft

(27.2.2017)

17.3.2016 - 22.3.2017

 

224

Zuweisung Wissen-schafts-ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

11

Zuweisung Wissen-schafts-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Frauen seien an den österreichischen Hochschulen zwar formell gleichgestellt, dennoch komme es immer noch zu Diskriminierungen, konstatieren die UnterstützerInnen dieser Bürgerinitiative. Da auch sexuelle Belästigung ein großes Problem darstellt, sollten an allen Hochschulen entsprechende Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen gegründet werden, die sich mit diesem Thema befassen. Deren Aufgabe ist es u.a., Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung aufzuzeigen. Außerdem soll sexueller Belästigung bzw. Gewalt entgegengewirkt und die Angehörigen sowie Organe der Universität in diesen Angelegenheiten beraten und unterstützt werden. Es wäre auch notwendig, an jeder Universität und bei der ÖH verpflichtend Frauenreferate einzurichten, urgieren die UnterzeichnerInnen.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Wissenschaftsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 17 dem Wissenschaftsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 18 betr. "Österreichweites Studierendenticket JETZT! Schaffung eines österreichweiten Studierendentickets für den öffentlichen Verkehr" (17.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Haas Meryl

(überreicht als

101/BI, XXV. GP)

27.4.2016

30.6.2016

6.10.2016

BMWFW

(15.7.2016)

BMFJ

(15.7.2016)

BMVIT

(25.7.2016)

AktionsGemeinschaft

(30.8.2016)

Österreichische Hochschüler_innen-schaft

(21.9.2016)

27.4. - 6.10.2016

 

25.894

Zuweisung Verkehrs-ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

62

Zuweisung Verkehrs-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Um Studierenden günstige Fortbewegungsmöglichkeiten in ganz Österreich zu ermöglichen, sollte der Sozialminister entsprechende Verträge mit öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen abschließen. Die EinbringerInnen der Bürgerinitiative schlagen dabei die Zahlung von Selbstbehalten durch die Studierenden vor, und zwar 360 € für 12 Monate, 180 € für sechs Monate oder 90 € für drei Monate. Voraussetzung für den Erhalt sollte die Inskription an einer österreichischen Hochschule sein, ab dem dritten Semester muss eine bestimmte Studienleistung nachgewiesen werden.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 18 dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 19 betr. "Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit! Die Errichtung von Modellregionen ohne das Angebot von Sonderschulen oder Sonderschulklassen darf nicht so weit reichen, dass

das Recht der Betroffenen auf Wahlfreiheit beschnitten wird" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Schmid Ilse

(überreicht als

102/BI, XXV. GP)

7.6.2016

30.6.2016

6.10.2016

BMB (1.8.2016)

7.6. - 6.10.2016

 

3.122

Zuweisung

Unterrichts­ausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

4

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Der Nationalrat wird im Rahmen dieser Bürgerinitiative ersucht, nicht zuzulassen, dass über das "Vehikel Modellregion" Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Besuch einer ihrer Behinderung entsprechenden Sonderschule oder Sonderschulklasse unmöglich gemacht wird. Viele Indizien sprechen dafür, dass durch die Abschaffung von Sonderschulen vor allem ein Einsparungseffekt erzielt werden soll. Qualitätsvolle innere Reformen bzw. die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Normen müssten dazu führen, möglichst vielen Betroffenen eine ihren Bedürfnissen entsprechende Bildung zu ermöglichen. Jeglicher Zwang in ein System, das den speziellen Notwendigkeiten nicht gerecht wird bzw. nicht gerecht werden kann, werde daher abgelehnt.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 19 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 21 betr. "Weg mit der Maklerprovision für Mieter!" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Kahr Elke

(überreicht als

105/BI, XXV. GP)

27.9.2016

6.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMWFW

(4.11.2016)

BMJ

(29.11.2016)

BMASK

(1.12.2016)

Verband der Immobilien­wirtschaft

(15.3.2017)

27.9.2016 - 22.3.2017

 

154

Zuweisung Bautenausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

43

Zuweisung Ausschuss für Bauten und Wohnen

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

In dieser Bürgerinitiative, als deren Erstunterzeichnerin die stellvertretende Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr firmiert, wird die Abschaffung der Maklerprovision für MieterInnen gefordert. Aufgrund der steigenden Preise sei es immer schwieriger geworden, günstigen Wohnraum zu finden. Dazu beigetragen habe die gesetzliche Bestimmung, wonach die Provisionen auf Basis der Miethöhen berechnet werden. Es sollte daher festgelegt werden, dass für die Kosten der Maklerprovision, die zudem 500 € nicht überschreiten soll, ausschließlich die VermieterInnen aufkommen müssen, fordern die EinbringerInnen den Bundesgesetzgeber auf.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, , die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese Bürgerinitiative dem Bautenausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 21 dem Ausschuss für Bauten und Wohnen des Nationalrates zuzuweisen.


 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 24 betr. "Homöopathie als Kassenleistung" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Dr. Zauner Bernhard

(überreicht als

108/BI, XXV. GP)

13.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

13.6.2017

BMASK

(24.1.2017)

BMWFW

(6.3.2017)

BMGF

(9.3.2017)

 (24.4.2017)

Österr. Apo­theker­kammer

(28.7.2017)

13.10.2016 - 14.11.2017

 

4.178

--

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

504

Zuweisung Gesundheits-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Tausende ÖsterreicherInnen lassen sich regelmäßig homöopathisch behandeln bzw. wenden homöopathische Arzneien an. Obwohl sie in die heimischen Kassen einzahlen, werden diese Leistungen nicht refundiert, bemängeln die EinbringerInnen dieser Bürgerinitiative, die eine Kostenübernahme durch die Sozialversicherungen fordern. Es gebe zudem ausreichende wissenschaftliche Studien, die eine Wirkung der Homöopathie über den oftmals zitierten Placebo-Effekt hinaus belegen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 24 dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 26 betr. "Nur wer beauftragt, zahlt - Bestellerprinzip für Immobilienmaklerprovisionen" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Beringer Marcus

(überreicht als

110/BI, XXV. GP)

24.10.2016

18.1.2017

22.3.2017

BMJ

(6.2.2017)

BMWFW

(20.2.2017)

BMASK

(13.3.2017)

Verband der Immobilien­wirtschaft

(15.3.2017)

24.10.2016 - 22.3.2017

 

544

 

 

Zuweisung Bautenausschuss

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

65

Zuweisung Ausschuss für Bauten und Wohnen

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Derzeit können ImmobilienmaklerInnen bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit sowohl vom Wohnungsanbieter als auch vom Wohnungssuchenden eine Provision verlangen, heißt es in einer Bürgerinitiative. Laut Maklergesetz müssen sie "die Interessen beider Auftraggeber redlich und sorgfältig wahren." Dies geschehe jedoch in der Praxis kaum und scheitere schon an den grundsätzlich verschiedenen Interessen der beiden. Auch werde die Informationspflicht gegenüber den Wohnungssuchenden nicht immer eingehalten. Überdies beschränke sich die Leistung der MaklerInnen für die Wohnungssuchenden im Normalfall auf Besichtigungs­termine und die Vertragsabwicklung. Die EinbringerInnen setzen sich daher für die Umsetzung des Bestellerprinzips in diesem Bereich ein: Derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, soll auch für dessen Leistungen bezahlen. Wohnungssuchende sollen also nur noch dann eine Provision entrichten müssen, wenn sie aktiv den Makler mit der Suche beauftragen.

 

Beschluss XXV. GP:

In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T/dagegen: G) beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 110 dem Bautenausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 26 dem Ausschuss für Bauten und Wohnen des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

Bürgerinitiative Nr. 27 betr. "die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Menschen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Ing. Schmuder-mayer Alfred

(überreicht als

111/BI, XXV. GP)

25.11.2016

18.1.2017

22.3.2017

13.6.2017

BMLFUW

(16.2.2017)

BMASK

(9.3.2017)

BMWFW

(16.3.2017)

Dachverband erneuerbare Energie Öster­reich

(2.6.2017)

25.11.2016 - 14.11.2017

 

277

--

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

15

Zuweisung Umwelt-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Der Nationalrat wird im Rahmen dieser Bürgerinitiative ersucht, die bisher sehr erfolgreiche Klima- und Energiepolitik unter vermehrter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte fortzusetzen. Zu diesem Zweck wurde ein umfangreicher Forderungskatalog erstellt. Generell sind die UnterstützerInnen überzeugt davon, dass zur Erreichung der Ziele eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz erforderlich ist. Dies könne durch eine gerechte Verteilung der Lasten der Klimapolitik und durch eine verbesserte Gewährleistung der BürgerInnenrechte in den Genehmigungsverfahren erreicht werden. Bei der Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien sollte zudem vermehrt auf den nachzuweisenden Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasen und die Verwertbarkeit der erzeugten Energie abgestellt werden. Der im internationalen Vergleich bereits sehr hohe Anteil erneuerbarer Energiequellen an der Versorgung Österreichs erlaube auch eine stärkere Rücksichtnahme auf Mensch, Natur und Landschaft.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 27 dem Umweltausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

 


 

 

Bürgerinitiative Nr. 29 betr. "Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem" (15.11.2017)

 

überreicht durch

Zuweisung

im Ausschuss behandelt

Stellungnahmen

elektronische Zustimmung

(Zeitraum, Stimmenanzahl)

Art der Erledigung

Resl Patricia

(überreicht als

113/BI, XXV. GP)

2.2.2017

22.3.2017

13.6.2017

BMB

(19.5.2017)

Plattform Integration und Gebärdensprache

(1.8.2017)

2.2. - 14.11.2017

 

435

--

Weiterbehandlung in der XXVI. Gesetzgebungs­periode des Nationalrates

21.12.2017

27.2.2018

 

15.11.2017 - 27.2.2018

 

7

Zuweisung Unterrichts-ausschuss

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Trotz verfassungsrechtlicher Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) werden die sozialen, sprachlichen und kulturellen Bedürfnisse gehörloser Schulkinder noch immer zu wenig berücksichtigt, macht eine Bürgerinitiative geltend. Auch beim Zugang zur Berufsausbildung seien gehörlose Personen mit vielen Hindernissen konfrontiert. Dies gelte insbesondere für die Ausbildung zur Kindergartenpädagogin bzw. –pädagogen, da das Kriterium der "musikalischen Bildbarkeit" verlangt werde. Derzeit sei österreichweit nur eine einzige schwerhörige Kindergartenpädagogin, die sowohl Deutsch als auch ÖGS beherrscht, beruflich tätig. Es müsse endlich Schluss mit den zahlreichen Barrieren sein, fordern die EinbringerInnen, die zudem auf die Umsetzung von bilingualen Bildungsplänen sowie eine regelmäßige Veröffentlichung von statistischen Daten, Indikatoren und Analysen bezüglich der ÖGS im Bildungssystem drängen.

 

Beschluss XXVI. GP:

In seiner Sitzung am 27. Februar 2018 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 29 dem Unterrichtsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.

III. Ausschussantrag

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 19, 21, 23 und 24, 26 bis 29 sowie 31 und 32 zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 02 27

                           Ing. Manfred Hofinger                                                         Michael Bernhard

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann