Vorblatt
Ziel(e)
- Stärkung der Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Senkung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungs- und Campingumsätze
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungs- und Campingumsätze vermindert sich das Umsatzsteueraufkommen aus den betroffenen Bereichen.
Die laufenden Auswirkungen im 5. Finanzjahr sind repräsentativ für den Auslaufzeitraum.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑80.200 |
‑80.200 |
‑80.200 |
‑80.200 |
Nettofinanzierung Länder |
0 |
‑26.100 |
‑26.100 |
‑26.100 |
‑26.100 |
Nettofinanzierung Gemeinden |
0 |
‑13.700 |
‑13.700 |
‑13.700 |
‑13.700 |
Nettofinanzierung Gesamt |
0 |
‑120.000 |
‑120.000 |
‑120.000 |
‑120.000 |
Auswirkungen auf Unternehmen:
Aufgrund der Maßnahme wird die österreichische Tourismusbranche im Vergleich zu den Nachbarstaaten gestärkt. Es kommt pro Unternehmen zu einem einmaligen Umstellungsaufwand für die Anpassung der IT-Systeme.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994
Einbringende Stelle: |
BMF |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2018 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens." der Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Im Vergleich zu einigen Nachbarstaaten, wie beispielsweise Deutschland, wendet Österreich mit 13% einen nahezu doppelt so hohen Steuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze im Bereich der Umsatzsteuer an.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne diese Maßnahme würde die Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus im Vergleich zu den Nachbarstaaten geschwächt werden.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2023
Evaluierungsunterlagen und -methode: Es sind keine gesonderten Vorbereitungsmaßnahmen für die Evaluierung zu treffen.
Ziele
Ziel 1: Stärkung der Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus
Beschreibung des Ziels:
Im Vergleich zu einigen Nachbarstaaten wie bspw. Deutschland wendet Österreich einen nahezu doppelt so hohen ermäßigten Steuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze an. Um die Wettbewerbsposition zu stärken soll eine Annäherung der Steuersätze vorgenommen werden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit werden Umsätze im Bereich der Beherbergung und des Campings mit 13% besteuert. |
Mit 1. November 2018 werde diese Umsätze nur mehr mit 10% besteuert, wodurch die Wettbewerbsposition gestärkt wird. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Senkung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungs- und Campingumsätze
Beschreibung der Maßnahme:
Durch die Änderungen wird die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist, dem ermäßigten Steuersatz iHv 10% unterliegen. Ebenfalls wird die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hiefür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird, dem ermäßigten Steuersatz iHv 10% unterliegen.
Umsetzung von Ziel 1
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
Die laufenden Auswirkungen im 5. Finanzjahr sind repräsentativ für den Auslaufzeitraum.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Erträge |
0 |
‑80.200 |
‑80.200 |
‑80.200 |
‑80.200 |
Die Zahlenwerte beruhen auf einer internen Schätzung des BMF.
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Erlöse |
0 |
‑26.100 |
‑26.100 |
‑26.100 |
‑26.100 |
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Erlöse |
0 |
‑13.700 |
‑13.700 |
‑13.700 |
‑13.700 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.
Erläuterung:
Durch diese Maßnahme werden Verwaltungskosten für Unternehmer insofern gesenkt, dass eine teilweise komplexe Aufteilung eines pauschalen Entgelts für Beherbergung und Verköstigung (zB Halbpension) auf die unterschiedlichen Steuersätze (10% für Verköstigung, 13% für Beherbergung) bei einer nicht IT-unterstützten Abrechnung unterbleiben kann.
Unternehmen
Auswirkungen aufgrund geänderter oder neuer Steuern/Gebühren/Abgaben
Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze wird von 13% auf 10% gesenkt.
Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur
Die Auswirkungen ergeben sich aufgrund der einmaligen Umstellung der IT-Systeme für die Registrierkassen. Der angenommene Aufwand entspricht in etwa einer Stunde eines IT-Dienstleisters inkl. Anfahrtskostenpauschale.
(Quelle: Schätzung anhand der Branchendaten d. Umsatzsteuerstatistik der Statistik Austria)
Quantitative Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur von Unternehmen
Betroffene Gruppe |
Betroffene Unternehmen |
Be-/Entlastung pro Fall/Unternehmen |
Gesamt |
Erläuterung |
Beherbergungsbetriebe |
30.000 |
100 |
3.000.000 |
geschätzter Umstellungsaufwand des IT-Abrechnungssystems |
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
0 |
0 |
0 |
0 |
Erläuterung der Bedeckung
Aufgrund von Mindereinnahmen ist keine Bedeckung notwendig. Mindererträge führen zu einer Maastricht-relevanten Saldenverschlechterung beim Bund.
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Bund |
|
‑80.200.000,00 |
‑80.200.000,00 |
‑80.200.000,00 |
‑80.200.000,00 |
Länder |
|
‑26.100.000,00 |
‑26.100.000,00 |
‑26.100.000,00 |
‑26.100.000,00 |
Gemeinden |
|
‑13.700.000,00 |
‑13.700.000,00 |
‑13.700.000,00 |
‑13.700.000,00 |
GESAMTSUMME |
|
‑120.000.000,00 |
‑120.000.000,00 |
‑120.000.000,00 |
‑120.000.000,00 |
|
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Steuerausfall aufgrund der Absenkung des Steuersatzes von 13% auf 10% |
Bund |
|
|
1 |
‑80.200.000,00 |
1 |
‑80.200.000,00 |
1 |
‑80.200.000,00 |
1 |
‑80.200.000,00 |
|
Länder |
|
|
1 |
‑26.100.000,00 |
1 |
‑26.100.000,00 |
1 |
‑26.100.000,00 |
1 |
‑26.100.000,00 |
|
Gemd. |
|
|
1 |
‑13.700.000,00 |
1 |
‑13.700.000,00 |
1 |
‑13.700.000,00 |
1 |
‑13.700.000,00 |
Die auf die einzelnen Gebietskörperschaften entfallenden finanziellen Auswirkungen werden gemäß dem FAG Aufteilungsschlüssel (gerundet) dargestellt.
Bund: 66,818%
Länder: 21,724%
Gemeinden: 11,458%
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Verwaltungs- kosten |
Verwaltungskosten für Unternehmen |
Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1023189322).