Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Stärkung der Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Senkung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungs- und Campingumsätze

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungs- und Campingumsätze vermindert sich das Umsatzsteueraufkommen aus den betroffenen Bereichen.

 

Die laufenden Auswirkungen im 5. Finanzjahr sind repräsentativ für den Auslaufzeitraum.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Nettofinanzierung Bund

0

‑80.200

‑80.200

‑80.200

‑80.200

Nettofinanzierung Länder

0

‑26.100

‑26.100

‑26.100

‑26.100

Nettofinanzierung Gemeinden

0

‑13.700

‑13.700

‑13.700

‑13.700

Nettofinanzierung Gesamt

0

‑120.000

‑120.000

‑120.000

‑120.000

 

Auswirkungen auf Unternehmen:

Aufgrund der Maßnahme wird die österreichische Tourismusbranche im Vergleich zu den Nachbarstaaten gestärkt. Es kommt pro Unternehmen zu einem einmaligen Umstellungsaufwand für die Anpassung der IT-Systeme.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994

 

Einbringende Stelle:

BMF

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens." der Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Im Vergleich zu einigen Nachbarstaaten, wie beispielsweise Deutschland, wendet Österreich mit 13% einen nahezu doppelt so hohen Steuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze im Bereich der Umsatzsteuer an.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne diese Maßnahme würde die Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus im Vergleich zu den Nachbarstaaten geschwächt werden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2023

Evaluierungsunterlagen und -methode: Es sind keine gesonderten Vorbereitungsmaßnahmen für die Evaluierung zu treffen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Stärkung der Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus

 

Beschreibung des Ziels:

Im Vergleich zu einigen Nachbarstaaten wie bspw. Deutschland wendet Österreich einen nahezu doppelt so hohen ermäßigten Steuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze an. Um die Wettbewerbsposition zu stärken soll eine Annäherung der Steuersätze vorgenommen werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit werden Umsätze im Bereich der Beherbergung und des Campings mit 13% besteuert.

Mit 1. November 2018 werde diese Umsätze nur mehr mit 10% besteuert, wodurch die Wettbewerbsposition gestärkt wird.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Senkung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungs- und Campingumsätze

Beschreibung der Maßnahme:

Durch die Änderungen wird die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist, dem ermäßigten Steuersatz iHv 10% unterliegen. Ebenfalls wird die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hiefür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird, dem ermäßigten Steuersatz iHv 10% unterliegen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

Die laufenden Auswirkungen im 5. Finanzjahr sind repräsentativ für den Auslaufzeitraum.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Erträge

0

‑80.200

‑80.200

‑80.200

‑80.200

 

Die Zahlenwerte beruhen auf einer internen Schätzung des BMF.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Erlöse

0

‑26.100

‑26.100

‑26.100

‑26.100

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Erlöse

0

‑13.700

‑13.700

‑13.700

‑13.700

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.

 

Erläuterung:

Durch diese Maßnahme werden Verwaltungskosten für Unternehmer insofern gesenkt, dass eine teilweise komplexe Aufteilung eines pauschalen Entgelts für Beherbergung und Verköstigung (zB Halbpension) auf die unterschiedlichen Steuersätze (10% für Verköstigung, 13% für Beherbergung) bei einer nicht IT-unterstützten Abrechnung unterbleiben kann.

 

Unternehmen

 

Auswirkungen aufgrund geänderter oder neuer Steuern/Gebühren/Abgaben

Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze wird von 13% auf 10% gesenkt.

 

Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur

Die Auswirkungen ergeben sich aufgrund der einmaligen Umstellung der IT-Systeme für die Registrierkassen. Der angenommene Aufwand entspricht in etwa einer Stunde eines IT-Dienstleisters inkl. Anfahrtskostenpauschale.

 

(Quelle: Schätzung anhand der Branchendaten d. Umsatzsteuerstatistik der Statistik Austria)

 

Quantitative Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur von Unternehmen

 

Betroffene Gruppe

Betroffene Unternehmen

Be-/Entlastung pro Fall/Unternehmen

Gesamt

Erläuterung

Beherbergungsbetriebe

30.000

100

3.000.000

geschätzter Umstellungsaufwand des IT-Abrechnungssystems

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

0

0

0

0

 

Erläuterung der Bedeckung

Aufgrund von Mindereinnahmen ist keine Bedeckung notwendig. Mindererträge führen zu einer Maastricht-relevanten Saldenverschlechterung beim Bund.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

 

‑80.200.000,00

‑80.200.000,00

‑80.200.000,00

‑80.200.000,00

Länder

 

‑26.100.000,00

‑26.100.000,00

‑26.100.000,00

‑26.100.000,00

Gemeinden

 

‑13.700.000,00

‑13.700.000,00

‑13.700.000,00

‑13.700.000,00

GESAMTSUMME

 

‑120.000.000,00

‑120.000.000,00

‑120.000.000,00

‑120.000.000,00

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Steuerausfall aufgrund der Absenkung des Steuersatzes von 13% auf 10%

Bund

 

 

1

‑80.200.000,00

1

‑80.200.000,00

1

‑80.200.000,00

1

‑80.200.000,00

 

Länder

 

 

1

‑26.100.000,00

1

‑26.100.000,00

1

‑26.100.000,00

1

‑26.100.000,00

 

Gemd.

 

 

1

‑13.700.000,00

1

‑13.700.000,00

1

‑13.700.000,00

1

‑13.700.000,00

 

Die auf die einzelnen Gebietskörperschaften entfallenden finanziellen Auswirkungen werden gemäß dem FAG Aufteilungsschlüssel (gerundet) dargestellt.

Bund: 66,818%

Länder: 21,724%

Gemeinden: 11,458%

 

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1023189322).