Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Entlastung unterer EinkommensbezieherInnen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Anhebung Einkommensstaffeln in der Arbeitslosenversicherung

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Für die Absicherung der Konsumnachfrage ist die Beitragsgestaltung zu den Systemen der sozialen Sicherung gerade für Bezieher niedriger Einkommen von erheblicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Dienstnehmer erheblich. Dazu dient auch die nachhaltige, jährlich mit der Aufwertungszahl des ASVG anzupassende Beitragsbefreiung zur Arbeitslosenversicherung für Bezieher niedriger Einkommen. Um Personen mit niedrigem Einkommen wirksamer zu entlasten und damit auch den Konsum und so die österreichische Wirtschaft zu stärken, sollen ab 1. Juli 2018 die Werte für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen erhöht werden.

Mit der Neuregelung können bis zu 900.000 Personen in einem Jahr entlastet werden. Im Jahresdurchschnitt profitieren rund 450.000 Menschen.

Die geschätzte durchschnittliche Entlastung pro Person im Jahr beträgt rund 311 Euro.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2047 um 0,60 % des BIP bzw. 3.717 Mio. € (zu Preisen von 2018) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Nettofinanzierung Bund

‑69.975

‑139.950

‑139.950

‑139.950

‑139.950

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Im dritten Quartal 2017 waren rund 851.000 Frauen in unselbständiger Teilzeitbeschäftigung, demgegenüber waren rund 212.000 Männer unselbständig beschäftigt in Teilzeit.

Es ist davon auszugehen, dass Frauen finanziell von der Anhebung der Einkommensstaffeln in der Arbeitslosenversicherung stärker profitieren können.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Durch geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge für BezieherInnen niedrigerer unselbständiger Erwerbseinkommen steigt das verfügbare Einkommen, welches sich wiederum in einem höheren privaten Konsum niederschlägt. Der höhere Konsum erhöht auch die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung und führt zu mehr Beschäftigung.

 

Soziale Auswirkungen:

Das Pro-Kopf-Nettoeinkommen von BezieherInnen von arbeitslosenversicherungspflichtigen Niedrigeinkommen wird steigen, da geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge für diese Dienstnehmer abzuführen sind.

Tendenziell werden Frauen im höheren Ausmaß davon profitieren.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Senkung AlV-Beiträge für Niedrigeinkommensbezieher

 

Einbringende Stelle:

BMASK

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Steuer- und Abgabenquote ist im langjährigen Trend für die unselbständigen EinkommensbezieherInnen ansteigend.

 

Um Personen mit niedrigem Einkommen zu entlasten und damit auch den Konsum und so die österreichische Wirtschaft zu stärken, sollen in einem ersten Schritt die Werte für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen (§ 2 a AMPFG) bis zu einem Betrag von 1.948 Euro erhöht werden.

 

Dadurch wird auch der jüngst beschlossenen schrittweisen Anhebung des Mindestlohns auf 1.500 Euro Rechnung getragen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Keine Entlastung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die erste Evaluierung soll für das erste Kalenderjahr erfolgen, für das die neuen Einkommensstaffeln § 2a AMPFG ganzjährig gelten.

Das ist das Jahr 2019. Annähernd vollständige personenbezogene Einkommensinformationen des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger liegen für die arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigten frühestens im Herbst 2020 vor.

 

Ziele

 

Ziel 1: Entlastung unterer EinkommensbezieherInnen

 

Beschreibung des Ziels:

BezieherInnen niedriger Erwerbseinkommen, deren Einkommen der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen, sollen finanziell entlastet werden, indem mehr DienstnehmerInnen von reduzierten Beitragssätzen profitieren.

 

Der Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt mit 3% unverändert.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Voraussichtliche AlV-Beitragszahlungen 2017 in Höhe von rund 6,540 Mrd. Euro.

Höhere Nettoeinkommen für unselbständig Erwerbstätige von in Summe rund 140 Millionen Euro pro Jahr.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Anhebung Einkommensstaffeln in der Arbeitslosenversicherung

Beschreibung der Maßnahme:

Anhebung der Einkommensstaffeln für verminderte Arbeitslosenversicherung (AlV) Dienstnehmer-Beitragssätze.

 

AlV-Dienstnehmerbeitragssätze geltende Regelung für 2018:

0% bis 1.381 Euro Monatseinkommen

1% über 1.381 bis 1.506 Euro

2% über 1.506 bis 1.696 Euro

3% über 1.696 Euro

 

Neuregelung AlV-Dienstnehmerbeitragssätze ab 1.7.2018:

0% bis 1.648 Euro Monatseinkommen

1% über 1.648 bis 1.798 Euro

2% über 1.798 bis 1.948 Euro

3% über 1.948 Euro

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Rund 868.000 BeitragszahlerInnen profitieren jahresdurchschnittlich von den gestaffelten Beitragssätzen in der Arbeitslosenversicherung.

Rund 1.084.000 BeitragszahlerInnen profitieren jahresdurchschnittlich von den gestaffelten Beitragssätzen in der Arbeitslosenversicherung.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2047 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

3.717

0,5986

*zu Preisen von 2018

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Erträge

‑69.975

‑139.950

‑139.950

‑139.950

‑139.950

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Quantitative Auswirkung auf die unselbständig Beschäftigten (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen)

 

2018

2019

2020

2021

2022

 

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

unselbständig Beschäftigte

668

579

1.437

1.232

1.601

1.354

1.702

1.430

1.762

1.476

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Betroffen ist in der direkten Wirkungskette keine Steuer, sondern ein Sozialversicherungsbeitrag, nämlich die Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Durch die Anhebung der Einkommensstaffeln § 2a AMPFG reduzieren sich die abgeführten AlV-Beiträge.

Da die Sozialversicherungsbeiträge aber die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer reduzieren, ergeben sich höhere Lohnsteuereinnahmen.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf den privaten Konsum

Durch verringerte Arbeitslosenversicherungsbeiträge für BezieherInnen niedrigerer unselbständiger Erwerbseinkommen steigt das verfügbare Einkommen, welches sich wiederum in einem höheren privaten Konsum niederschlägt.

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2018

2019

2020

2021

2022

Konsum

Privat

70,0

140,0

140,0

140,0

140,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

70,0

140,0

140,0

140,0

140,0

 

Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2018

2019

2020

2021

2022

Wertschöpfung in Mio. €

95

201

219

231

238

Wertschöpfung in % des BIP

0,03

0,06

0,07

0,07

0,08

Importe *)

26

55

59

62

65

Beschäftigung (in JBV)

1.490

3.184

3.515

3.722

3.848

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Durch geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge für BezieherInnen niedrigerer unselbständiger Erwerbseinkommen steigt das verfügbare Einkommen, welches sich wiederum in einem höheren privaten Konsum niederschlägt. Der höhere private Konsum erhöht auch die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung und führt zu mehr Beschäftigung.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Die Arbeitsnachfrage steigt durch die konsuminduzierte höhere gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung.

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Pro-Kopf-Nettoeinkommen der Europa-2020-Sozialzielgruppe

Das Pro-Kopf-Nettoeinkommen von BezieherInnen von arbeitslosenversicherungspflichtigen Niedrigeinkommen wird steigen, da geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge für diese Dienstnehmer abzuführen sind.

Tendenziell werden Frauen im höheren Ausmaß davon profitieren.

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

 

Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2018

2019

2020

2021

2022

unselbständig Beschäftigte

1.246

2.669

2.955

3.131

3.238

                davon 15 bis unter 25 Jahre

201

427

465

486

498

                davon 25 bis unter 50 Jahre

759

1.618

1.776

1.866

1.913

                davon 50 und mehr Jahre

287

625

714

780

828

selbständig Beschäftigte

244

515

560

591

610

Gesamt

1.490

3.184

3.515

3.722

3.848

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Eine Abschätzung von Trends ist nicht möglich.

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Es ist davon auszugehen, dass die neu geschaffenen Arbeitsplätze zu gut einem Drittel mit vorgemerkten Arbeitslosen besetzt werden können.

Vergleiche Studie Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung in Kooperation mit JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft, Beschäftigungsmultiplikatoren und die Besetzung von Arbeitsplätzen in Österreich. Endbericht, Wien, Jänner 2016

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

69.975

139.950

139.950

139.950

139.950

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

gem. BFRG/BFG

20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASK

 

69.975

139.950

139.950

139.950

139.950

 

Erläuterung der Bedeckung

Durch § 1 Abs. 4 AMPFG ist geregelt, dass Abgänge in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik vom Bund zu tragen sind.

Die Regelungen des § 2a AMPFG führen zu einer Entlastung der BeitragszahlerInnen und zu einem Einnahmenentfall in der Arbeitslosenversicherung. Auch dieser Einnahmenentfall ist durch § 1 Abs. 4 AMPFG vom Bund zu tragen und im Finanzrahmen zu berücksichtigen.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

‑69.975.000,00

‑139.950.000,00

‑139.950.000,00

‑139.950.000,00

‑139.950.000,00

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Mindereinnahmen der Arbeitslosenversicherung durch höhere Einkommensstaffeln

Bund

450.000

‑155,50

450.000

‑311,00

450.000

‑311,00

450.000

‑311,00

450.000

‑311,00

 

Im Jahresdurchschnitt werden rund 450.000 AlV BeitragszahlerInnen von den erhöhten Einkommensstaffeln und daraus verringerten Beitragssätzen des § 2a AMPFG profitieren. Im Durchschnitt beträgt die jährliche Entlastung an Arbeitslosenversicherungsbeiträge 311 Euro pro Person.

Da die Neuregelung mit 1.7.2018 in Kraft tritt, wird im Jahr 2018 nur die Hälfte der Gesamtentlastung für ein Kalenderjahr als Mindereinnahme in der Arbeitslosenversicherung schlagend.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 920499648).