29 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/11 (III-1 der Beilagen)
Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.
Der Bericht erstreckt sich auf folgende Verwaltungsbereiche:
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen
- HYPO ALPE–ADRIA–BANK INTERNATIONAL AG - Verkaufsaktivitäten in der Umstrukturierungsphase
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
- Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds
- Niederösterreichische Grenzlandförderungsgesellschaft m.b.H.
Wirkungsbereich der Bundesministerien für Verkehr, Innovation und Technologie
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
- Research Center Pharmaceutical Engineering GmbH
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen
- Eurofisc
Der gegenständliche Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-191 d.B. (XXV.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXV. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.
Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.
Dieser Bericht wurde in der 6. Sitzung des Nationalrates der XXVI. Gesetzgebungsperiode am 21.12.2017 mit der Beilagen-Bezeichnung III-1 d.B. (XXVI.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 2. Sitzung am 31. Jänner 2018 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.
Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 6. März 2018 behandelt.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/11 (III-1 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2018 03 06
Hermann Gahr Dr. Irmgard Griss
Berichterstatter Obfrau