31 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/14 (III-3 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

 

Der Bericht erstreckt sich auf folgende Verwaltungsbereiche:

 

Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts, sowie der Bundesministerien für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Finanzen, Land– und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Verkehr, Innovation und Technologie

-       EU–Finanzbericht 2013

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres

-       Bundeskriminalamt

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

-       Österreichische Studentenförderungsstiftung

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen

-       Internes Kontrollsystem in der Haushaltsverrechnung des Bundes, Follow–up–Überprüfung

 

 

Der gegenständliche Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-204 d.B. (XXV.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXV. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

 

Dieser Bericht wurde in der 6. Sitzung des Nationalrates der XXVI. Gesetzgebungsperiode am 21. Dezember.2017 mit der Beilagen-Bezeichnung III-3 d.B. (XXVI.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 2. Sitzung am 31. Jänner 2018 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.

 

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 6. März 2018 behandelt.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/14 (III-3 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2018 03 06

                                  Hermann Gahr                                                                Dr. Irmgard Griss

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau