33 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG geändert wird

Die Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 28. Februar 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit diesem Gesetzesvorschlag sollen die entsprechenden Bestimmungen des Regierungsprogramms über die Beibehaltung der geltenden ‚Gastronomieregelung‘ und den verstärkten Jugendschutz in diesem Zusammenhang umgesetzt werden.

Zu Z. 1, 2 und 5 (§ 2a und § 14 Abs. 1 Z. 7)

Mit dieser Bestimmung wird neben dem bereits bestehenden Verbot des Versandhandels mit Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten nun auch ein Verkaufsverbot an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geschaffen und die entsprechende Verwaltungsstrafbestimmung eingefügt. Für die Umsetzung des Verkaufsverbots sollen einige Monate Umstellungszeit bis Ende des Jahres eingeräumt werden (§ 17 Abs. 12, erster Satz).

Zu Z. 3 und 7 (§ 12 Abs. 1 Z. 4 und § 17 Abs. 12)

§ 13a in der am 30. April 2018 geltenden Fassung soll weiterhin in Geltung bleiben. Dies betrifft die sogenannte ‚Gastronomie-Regelung‘ betreffend die Einrichtung von Raucherräumen unter den in § 13a schon bisher vorgesehenen näheren Bedingungen. Dazu ist ein entsprechender Verweis in § 12 Abs. 1 Z. 4 zu ergänzen.

§ 13 Abs. 2 in der ab 1. Mai 2018 geltenden Fassung sieht ein generelles Rauchverbot in Hotels und unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Einrichtung eines Nebenraums als Raucherraum vor. Diese Bestimmungen sind aber im Hinblick auf den nunmehr weiter in Geltung stehenden § 13a auf Räume zur Verabreichung von Speisen und Getränken nur anwendbar, soweit von der ‚Gastronomieregelung‘ gemäß § 13a Abs. 2 bis 4 kein Gebrauch gemacht wird. Insofern ist § 13a als lex specialis zu § 13 Abs. 2 zu verstehen.

Zu Z. 4 und 8 (§ 12 Abs. 4 und § 18 Abs. 15 in Verbindung mit § 13a Abs. 4 Z. 3)

Mit diesen Bestimmungen werden in Ergänzung zum Verkaufsverbot gemäß § 2a weitere Gesundheitsschutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche vorgesehen:

Rauchverbot soll demnach in Ergänzung zum bereits bestehenden Rauchverbot in Verkehrsmitteln zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung auch in Fahrzeugen bestehen, wenn sich darin mindestens eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Derzeit ist in § 13a Abs. 4 Z. 4 gesetzlich vorgesehen, dass die Ausbildung oder Beschäftigung von Jugendlichen in Betrieben, die von der Möglichkeit des § 13a Gebrauch machen, überwiegend in Nichtraucherräumen erfolgen muss. Darüber hinaus soll nun die zuständige Bundesministerin die über diese Regelung hinaus gehenden erforderlichen Vorschriften erlassen können, wobei auf die jeweils anwendbaren kollektivrechtlichen Regelungen und auf bereits beschäftigte oder in Ausbildung stehende Personen Bedacht genommen werden soll.

Zu Z. 6 und 9 (§§ 14b und 19)

Die Vollziehung betreffend das Rauchverbot in Fahrzeugen, in denen sich eine oder mehrere Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres befinden, soll im Sinne einer effektiven Kontrolle der für Gesundheit zuständigen Bundesministerin im Einvernehmen mit dem für Verkehr zuständigen Bundesminister übertragen werden, in deren Auftrag die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Kontrollen des Verbots gemäß § 12 Abs. 4, zweiter Satz, durchführen können.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. März 2018 in Verhandlung genommen. Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 3 GOG-NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig folgende Expertinnen und Experten beigezogen wurden:

- Dr. Daniela Jahn-Kuch, MSc

- Dr. Barbara Kolm

- Zlata Kovacevic, BA

- Dr.med.univ. MPH Florian Stigler

- Univ. Prof. Dr. Dr.h.c. Christoph Zielinski

Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Peter Wurm gaben die Expertinnen und Experten ihre Einleitungsstatements ab. Daran anschließend meldeten sich die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Karl Nehammer, MSc, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Ulrike Königsberger-Ludwig, Philip Kucher, Dietmar Keck, Ing. Markus Vogl, Gabriele Heinisch-Hosek, Peter Wurm, Mag. Gerald Loacker, Dr. Peter Kolba und Mag. Gerhard Kaniak sowie die Ausschussobfrau Dr. Dagmar Belakowitsch zu Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expertinnen und Experten beantwortet. Anschließend gab die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein ein Statement ab.

Nach Beendigung des öffentlichen Hearings gaben die Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Gerald Loacker, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dietmar Keck, Dr. Peter Kolba, Peter Wurm, Philip Kucher, Barbara Krenn, Mag. Gerhard Kaniak, Ing. Markus Vogl, Gabriela Schwarz, Dr. Brigitte Povysil und Dietmar Keck sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein weitere Wortmeldungen ab.

 

Ein im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR fand keine Mehrheit. Hinsichtlich dieses Antrages wurde ein ausreichend unterstütztes Verlangen gemäß § 41 Absatz 11 GOG-NR auf namentlichen Abstimmung gestellt.

Folgende Abgeordnete stimmten für den Antrag: Dr. Dagmar Belakowitsch, Gabriele Heinisch-Hosek, Dietmar Keck, Dr. Peter Kolba, Ulrike Königsberger-Ludwig, Philip Kucher, Mag. Gerald Loacker, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc und Ing. Markus Vogl.

Folgende Abgeordnete stimmten gegen den Antrag: Martina Diesner-Wais, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Mag. Gerhard Kaniak, Barbara Krenn, Ing. Robert Lugar, Karl Nehammer, MSc, Mag. Friedrich Ofenauer, Dr. Brigitte Povysil, Josef A. Riemer, Dominik Schrott, Gabriela Schwarz und Peter Wurm.

 

Hinsichtlich des gegenständlichen Initiativantrages wurde ebenfalls ein ausreichend unterstütztes Verlangen gemäß § 41 Absatz 11 GOG-NR auf namentlichen Abstimmung gestellt.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Folgende Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf: Dr. Dagmar Belakowitsch, Martina Diesner­Wais, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Mag. Gerhard Kaniak, Barbara Krenn, Ing. Robert Lugar, Karl Nehammer, MSc, Mag. Friedrich Ofenauer, Dr. Brigitte Povysil, Josef A. Riemer, Dominik Schrott, Gabriela Schwarz und Peter Wurm.

Folgende Abgeordnete stimmten gegen den Gesetzentwurf: Gabriele Heinisch-Hosek, Dietmar Keck, Dr. Peter Kolba, Ulrike Königsberger-Ludwig, Philip Kucher, Mag. Gerald Loacker, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc und Ing. Markus Vogl.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 03 06

                                    Peter Wurm                                                           Dr. Dagmar Belakowitsch

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau