36 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutzimpfungen durch geschultes Personal in Apotheken

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich stellen unter anderem rund 1.400 öffentliche Apotheken die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, Medikamenten und Medizinprodukten sicher. Dabei dienen Apothekerinnen und Apotheker nicht nur als bloße Verkausstelle von rezeptpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen Medikamenten, sondern stellen oft auch eine erste Anlaufstelle für Menschen mit gesundheitlichen Fragen und medizinischem Aufklärungsbedarf dar. Das Netzwerk, die Ressourcen und das Wissen von Apothekerinnen und Apothekern können im österreichischen Gesundheitssystem präventiver und besser genutzt werden, um den unnötigen Gang zum Arzt oder ins Spital zu vermeiden. Zudem stellen Apotheken die Möglichkeit eines niederschwelligen und unkomplizierten Erstkontaktes zu potentiellen Patientinnen und Patienten dar und können auch als Wegweiser fungieren, wenn Unsicherheiten über das geundheitlichen Wohlbefinden vorliegen. Laut Apothekerkammer suchen täglich etwa 400.000 Menschen in Österreich eine Apotheke auf, dabei ist der leichte Zugang und das zur Verfügung stehende flächendeckende Netzwerk an Apotheken ein entscheidendes Kriterium.

Die niedrige Durchimpfungsrate und kürzliche besorgniserregende Fälle von Masernausbrüchen in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten zeigen, dass es neben umfassender Aufklärung und Information einen niederschwelligeren und einfacheren Zugang der Bevölkerung zum Impfen braucht. In der Schweiz wirkt man diesem Trend damit entgegen, dass seit Beginn des Jahres 2018 in 18 Kantonen Impfungen von geschulten Apothekerinnen und Apothekern durchgeführt werden darf (siehe dazu auch Website des Schweizerischen Apothekenverbands: https://impfapotheke.ch/).

Hier kann Österreich nach schweizerischem Vorbild zumindest bei unkomplizierten Impfungen wie Influenza, Hepatitis A und B, sowie FSME ansetzen und einen Beitrag leisten, die Durchimpfungsrate zu erhöhen, indem es Apothekerinnen und Apothekern ermöglicht wird, bestimmte Impfungen durchzuführen. Eine verpflichtende Zusatzausbildung in Form einer Schulung wäre dafür selbstverständlich eine Vorraussetzung. In der Schweiz muss diese Zusatzausbildung zum Beispiel neben der Impfung auch eine Informationsleistung über mögliche Nebenwirkungen, Komplikationen, Kontraindikationen, Auffrischung der Impfung, etc. enthalten. Zudem müssen eine Dokumentation und Bescheinigung über die Impfung bzw. die Ausstellung eines Impfpasses möglich sein.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. März 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Friedrich Ofenauer und Philip Kucher.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 03 06

                            Mag. Gerhard Kaniak                                                   Dr. Dagmar Belakowitsch

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau