44 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 10/A(E) der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Stärkung professioneller Pflege

Die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 9. November 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich leben derzeit rund 450.000 Bezieherinnen und Bezieher eines Pflegegeldes. Wenngleich durch die Einführung des Pflegefonds 2011 und seiner Verlängerung für die Dauer des Finanzausgleiches bis inkl. 2021 maßgebliche Schritte zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Pflegediensten gesetzt wurden, so gilt es dennoch weiterhin die professionelle Pflege in Österreich zu forcieren.

Derzeit werden rund 74 % der pflegebedürftigen Personen zuhause in den eigenen vier Wänden betreut, wobei rund 42 % keinerlei professionelle Dienste in Anspruch nehmen.

Um pflegende Angehörige, die oftmals jahrelang die Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen erbringen, nachhaltig zu entlasten, zum Ausgleich des Wertverlustes des Pflegegeldes (das Pflegegeld hat seit seiner Einführung mangels laufender Valorisierung rund 25 % an Wert verloren) sowie als flankierende Maßnahme in Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses bei stationärer Pflege, gilt es auch im mobilen Bereich Maßnahmen zu setzen sowie den zukünftigen Personalbedarf sicherzustellen.

Die Kosten für die Schaffung 1.000 zusätzlichen Stellen belaufen sich auf jährlich rund € 50 Mio. je 1.000 geschaffter Stellen, jene für die Übernahme von 50 % der Kosten für die mobilen Pflegedienste auf rund € 80 Mio. bei jährlichen Steigerungen iHv. 5 %. Zur Gegenfinanzierung sowie zur Sicherstellung der Finanzierung der Abschaffung des Pflegeregresses inkl. Folgekosten wird die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer von namhaften ExpertInnen (zuletzt im Rahmen der WIFO-Studie vom Juni 2017) empfohlen. Eine solche würde bei Belastung von Erben ab € 1 Mio. Mehreinnahmen iHv. rund € 500 Mio./Jahr (Steigerung von rund 2 % jährlich entsprechend Steigerung Erbvolumen) bringen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. März 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Gerald Loacker, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Mag. Klaus Fürlinger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, N, P).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Wurm gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 03 07

                                    Peter Wurm                                                                    Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann