45 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 152/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Automatisches Pensionssplitting

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. März 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2005 wurde die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings eingeführt. Damit kann derjenige Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto jenes Elternteils übertragen lassen, der sich der Kindererziehung widmet.

Das bedeutet, dass nur der vollversicherte Elternteil dem nicht erwerbstätigen Elternteil 50% seiner Pensionsbemessungsgrundlage (PBGl) abtritt, im Gegenzug aber keine Beiträge vom anderen Elternteil (jedenfalls die Ersatzzeiten, weil sich diese mit dem Pensionssplitting decken, so wie einer allfälligen Teilzeit- oder gar Vollzeit-Erwerbstätigkeit des anderen Partners) erhält. Dem Pensionssplitting ist folglich eine Asymmetrie der Aufteilung systemimmanent – es stellt damit auch einen klaren negativen Beschäftigungsanreiz dar für jene (meist Frauen), die sich um die Kinderbetreuung kümmern.  Zusätzlich verringert dieser Anreiz die arbeitsmarktpolitische Position von Frauen, die dadurch gegenüber Männern schlechter gestellt werden.

Dieser Asymmetrie muss entgegengewirkt werden, d.h. es bedarf auch einer Flexibilisierung in Bezug auf die Inanspruchnahme. Aus diesem Grund müssen sich die erworbenen Pensionsbemessungsgrundlagen zweier Erwachsener, die finanziell und/oder pflegerisch für ein Kind bzw. mehrere Kinder sorgen, auf beide Partner_innen gleich (je 50%) verteilen bzw. sind gleich anzurechnen.

Bisher wird das Pensionssplitting sehr selten in Anspruch genommen (9708/AB), was wohl auch an der schlechten Konzeption liegt, die noch immer Vätern keinen Vorteil bringt, insbesondere wenn sie selber bereit wären Verantwortung in der Kindererziehung zu übernehmen, die über finanzielle und materielle Aspekte hinausgeht. Wie die Anfragebeantwortung 9708/AB XXV.GP gezeigt hat, wurden gerade einmal 505 Anträge seit der Einführung des freiwilligen Pensionssplittings gestellt.

Die Vorteile eines solchen tatsächlichen Splittings sind evident. Angesichts dessen, dass noch immer Frauen die meiste Versorgungsarbeit leisten, haben diese, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Erziehungsarbeit fernbleiben, eine deutlich höhere Pension und damit eine geringere wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Partner. Im Vergleich zum alten System wird dadurch aber auch ein wesentlicher Anreiz geschaffen, früher in den Arbeitsprozess zurück zu kehren. Insbesondere besteht der Anreiz für den ohnehin erwerbstätigen Elternteil, für den es positiv ist, wenn der/die Partner_in früher in den Erwerbsprozess zurückkehrt. Denn der gemeinsame Pensionsanspruch ist höher, wenn tatsächlich beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wesentlich ist, dass durch diese Umstellung des Pensionssplittings Altersarmut – insbesondere von Frauen – bekämpft werden kann, aber auch gleichzeitig, dass Erwerbstätigkeitsanreize geschaffen werden. Das steht im Gegensatz zur aktuellen Gesetzeslage, bei der sich nur dann die volle Wirkung des Pensionssplittings entfaltet (Intention: Bekämpfung von Altersarmut), wenn Partnerschaften ein Leben lang halten. Von diesem veralteten Gesellschaftsbild ist dringend abzugehen, indem man die gesetzliche Lage den tatsächlichen Lebensrealitäten und vielfältigen Lebensentwürfen der heutigen Zeit anpasst.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. März 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Norbert Sieber, Peter Wurm und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, P, dagegen: V, S, F).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 03 07

                           Mag. Michael Hammer                                                           Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann