48 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Parteiengesetzes 2012

Das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), BGBl. I Nr. 56/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 14 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Für das Jahr 2018 findet Abs. 2 keine Anwendung.“

2. Dem § 16 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 14 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes xxx/2018 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“

Artikel 2

Änderung des Parteien-Förderungsgesetzes 2012

Das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG), BGBl. I Nr. 57/2012, wird wie folgt geändert:

1. Dem bisherigen Text des § 5 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt und folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Für das Jahr 2018 findet Abs. 1 keine Anwendung.“

2. Dem § 7 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes xxx/2018 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“