54 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 118/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz für Lebensmittel“

Die Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Februar 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegel und Biomarken sowie weiterer, rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt.

Der jüngst veröffentlichte Gütezeichen-Guide von Greenpeace listet 35 Gütesiegel, Gütezeichen und Bio-Marken auf, die in Wahrheit eine ganz unterschiedliche „Güte“ aufweisen. Besonders die angeblichen Gütesiegel für Fischprodukte MSC und ASC dienen in erster Linie Marketingzwecken und bieten den Konsumentinnen und Konsumenten wenig Orientierung. In punkto Nachhaltigkeit (Schutz der Meere vor Überfischen) und Tierschutz (Haltung der Fische in Aquakulturen) täuschen diese Siegel einen hohen Standard nur vor, so kritisiert Greenpeace.

Österreich braucht also ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lagerung ausweist, um den Konsumentinnen und Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermöglichen. Das AMA-Gütesiegel könnte hier einen guten Ansatzpunkt bieten.

Das Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ vom Dezember 2017 sieht hier zwar die Überarbeitung des AMA-Gütesiegels hinsichtlich Palmölfreiheit aller Produkte vor. Doch ist diese Initiative noch zu erweitern, so dass zumindest genetisch verändertes Futtermittel in der Rinder- und Schweinemast ebenfalls bei Verwendung des AMA-Gütesiegels untersagt wird. Das in dieser Richtung veränderte AMA-Gütesiegel stellt dann – zusammen mit dem AMA BIO-Siegel – eine gute Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare Kennzeichnung der Lebensmittel in Österreich dar.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. März 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Peter Kolba die Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Ing. Markus Vogl, Peter Schmiedlechner und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein.

 

Auf Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Peter Weidinger, Dr. Peter Kolba, Ing. Markus Vogl und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer beschloss der Ausschuss für Konsumentenschutz einstimmig, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Kühberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 03 13

                             Andreas Kühberger                                                                 Peter Wurm

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann