57 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Bürgerinitiative Nr. 6/BI: „Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung - Anti-Wegwerf-Gesetz“

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 6/BI wurde dem Nationalrat am 9. November 2017
(vormals 57/BI vom 23. Oktober 2014, XXV. GP) zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Der Nationalrat wird ersucht, ein Gesetz zu erlassen, zu ändern bzw. andere zu streichen, das als Ziel hat die Verschwendung von nutzbaren Lebensmitteln zu beenden.

Ziele der Gesetzesinitative sind:

- Die Überproduktion und Verschwendung von Lebensmitteln soll verringert, bestenfalls ganz vermieden werden.

- Einführung von Müllwächtern (ehemalige Containererlnnen, Dumsterlnnen) und Zugang zu allen Müllcontainern über Schlüssel ermöglichen (Müllentsorgung in die Container wird verhindert)

- Menschen in ungünstigen Lebenssituationen Unterstützung durch Gratisbezug geben.

- Menschen in ungünstigen Lebensbedingungen wenn möglich über soziokratische Selbstorganisation in gemeinnützigen Vereinen Hilfe zur Warenverteilung bieten und somit ein Sprungbrett in ein stabileres Lebensumfeld bieten.

- Förderung der Initiative der zivilgesellschaftlichen Teile- und Schenkwirtschaft (Sharing Economy)

- Es kommen alle Lebensmittel in Betracht, die nach hygienischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten genießbar sind und nur aus optischen oder anderen nicht gesundheitsbedenklichen Gesichtspunkten z.B. in der Gesetzesvorlage aus Herstal enthalten sind (liegt bei).

- Die Gesetzesvorlage aus Herstal (liegt bei) kann als Entwurf zur schnellen Umsetzung in Österreich dienen.

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 21. Dezember 2017 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2018 einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Umweltausschuss zuzuweisen (siehe dazu auch 22 d.B. XXVI. GP). Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Umweltausschuss hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 6/BI in seiner Sitzung am 13. März 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Josef A. Riemer die Abgeordneten Robert Laimer, Michael Bernhard und Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 03 13

                                 Josef A. Riemer                                                    Johannes Schmuckenschlager

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann