70 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Geschäftsordnungsausschusses

gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR

über den Antrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen auf Ein­setzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG-NR zur Unter­suchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampf­flug­zeug­system „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2016 (1/US)

I. Beratungen

Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Antrag am 31. Jänner 2018 im Nationalrat eingebracht.

Der Geschäftsordnungsausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Bernhard die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Andreas Schieder, Dr. Walter Rosenkranz und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl.

Der Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Andreas Schieder, Dr. Walter Rosenkranz, Michael Bernhard und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl auf Vertagung der Verhandlung über den gegenständlichen Antrag wurde einstimmig angenommen.

In einer weiteren Sitzung am 22. März 2018 hat der Geschäftsordnungsausschuss die Verhandlungen über den gegenständlichen Antrag wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Michael Bernhard, Mag. Andreas Schieder, Zweite Präsidentin des Nationalrates Doris Bures, Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl.

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Dr. Walter Rosenkranz und Michael Bernhard einen gesamtändernden Abänderungsantrag zum gegenständlichen Antrag 1/US ein.

II. Beschlüsse

Der Geschäftsordnungsausschuss fasste nach § 33 Abs. 6 GOG-NR iVm. § 3 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) nachfolgende Beschlüsse:

1. Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages einstimmig beschlossen (Anlage 1).

2. Grundsätzlicher Beweisbeschluss

Auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Dr. Walter Rosenkranz und Michael Bernhard hat der Geschäftsordnungsausschuss einstimmig gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA den als Anlage 2 angeschlossenen grundsätzlichen Beweisbeschluss gefasst.

3. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses

Der Geschäftsordnungsausschuss hat gemäß § 3 Abs. 3 VO-UA die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses folgendermaßen bestimmt:

 

 

Mitglieder

Ersatzmitglieder

ÖVP

6

6

SPÖ

5

5

FPÖ

5

5

NEOS

1

1

Liste Pilz

1

1

 

4. Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt samt Stellvertretern

Auf Grundlage des Vorschlages des Präsidenten des Nationalrates gemäß § 7 Abs. 2 VO-UA hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA folgende Personen einstimmig in die Funktionen des Verfahrensrichters, des Verfahrensanwaltes sowie deren Stellvertreter gewählt:

 

Verfahrensrichter

Dr. Ronald Rohrer

Verfahrensrichter-Stellvertreter

HR Dr. Philipp Bauer

Verfahrensanwalt

RA Dr. Andreas Joklik, LL.M.

Verfahrensanwalt-Stellvertreter

RA Mag. Michael Kasper, LL.M.

 

III. Ergebnis

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses entsprechend dem gegenständlichen Bericht seine Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 03 22

                               Michael Bernhard                                                             August Wöginger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann