70 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Geschäftsordnungsausschusses
gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR
über den Antrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2016 (1/US)
I. Beratungen
Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Antrag am 31. Jänner 2018 im Nationalrat eingebracht.
Der Geschäftsordnungsausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Bernhard die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Andreas Schieder, Dr. Walter Rosenkranz und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl.
Der Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Andreas Schieder, Dr. Walter Rosenkranz, Michael Bernhard und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl auf Vertagung der Verhandlung über den gegenständlichen Antrag wurde einstimmig angenommen.
In einer weiteren Sitzung am 22. März 2018 hat der Geschäftsordnungsausschuss die Verhandlungen über den gegenständlichen Antrag wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Michael Bernhard, Mag. Andreas Schieder, Zweite Präsidentin des Nationalrates Doris Bures, Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl.
Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Dr. Walter Rosenkranz und Michael Bernhard einen gesamtändernden Abänderungsantrag zum gegenständlichen Antrag 1/US ein.
II. Beschlüsse
Der Geschäftsordnungsausschuss fasste nach § 33 Abs. 6 GOG-NR iVm. § 3 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) nachfolgende Beschlüsse:
1. Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages einstimmig beschlossen (Anlage 1).
2. Grundsätzlicher Beweisbeschluss
Auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger,
Dr. Walter Rosenkranz und Michael Bernhard hat der
Geschäftsordnungsausschuss einstimmig gemäß
§ 3 Abs. 5 VO-UA den als Anlage 2 angeschlossenen
grundsätzlichen Beweisbeschluss gefasst.
3. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses
Der Geschäftsordnungsausschuss hat gemäß § 3 Abs. 3 VO-UA die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Untersuchungsausschusses folgendermaßen bestimmt:
|
Mitglieder |
Ersatzmitglieder |
ÖVP |
6 |
6 |
SPÖ |
5 |
5 |
FPÖ |
5 |
5 |
NEOS |
1 |
1 |
Liste Pilz |
1 |
1 |
4. Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt samt Stellvertretern
Auf Grundlage des Vorschlages des Präsidenten des Nationalrates gemäß § 7 Abs. 2 VO-UA hat der Geschäftsordnungsausschuss gemäß § 3 Abs. 5 VO-UA folgende Personen einstimmig in die Funktionen des Verfahrensrichters, des Verfahrensanwaltes sowie deren Stellvertreter gewählt:
Verfahrensrichter |
Dr. Ronald Rohrer |
Verfahrensrichter-Stellvertreter |
HR Dr. Philipp Bauer |
Verfahrensanwalt |
RA Dr. Andreas Joklik, LL.M. |
Verfahrensanwalt-Stellvertreter |
RA Mag. Michael Kasper, LL.M. |
III. Ergebnis
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses entsprechend dem gegenständlichen Bericht seine Zustimmung erteilen.
Wien, 2018 03 22
Michael Bernhard August Wöginger
Berichterstatter Obmann