75 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Invaliditätspension Neu - Reihe BUND 2017/33 (III-33 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der

Bundesministerien für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie Gesundheit und Frauen

betreffend Invaliditätspension Neu

getroffen hat.

 

 

Der gegenständliche Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-411 d.B. (XXV.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXV. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Dieser Bericht wurde in der 6. Sitzung des Nationalrates der XXVI. Gesetzgebungsperiode am 21.12.2017 mit der Beilagen-Bezeichnung III-33 d.B. (XXVI.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 2. Sitzung am 31 Jänner 2018 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Wolfgang Zanger die Beratungen vertagt.

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 4. April 2018 behandelt.

 

4. Sitzung am 4. April 2018

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Christian Lausch, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Maria Smodics-Neumann, Wolfgang Knes sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Irmgard Griss.

 

Als Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG waren anwesend: GD Dr. Winfried Pinggera (PVA) und Obmann Manfred Anderle (PVA)

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Invaliditätspension Neu - Reihe BUND 2017/33 (III-33 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2018 04 04

                               Wolfgang Zanger                                                             Dr. Irmgard Griss

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau