88 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (15 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden

Mit dieser Novelle sollen das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) und das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geändert werden.

Im Rahmen der Änderung des SPG sollen wesentliche Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit – sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht – implementiert werden:

Außerdem hat der Bundesminister für Inneres mit der Initiative GEMEINSAM.SICHER in Österreich ein Projekt ins Leben gerufen, welches durch eine Intensivierung der Bürgerbeteiligung bei der Problem- und Lösungsfindung in sicherheitsrelevanten, regionalen Belangen zur Optimierung sowohl der objektiven als auch der subjektiven Sicherheit führen soll. Die ersten für notwendig erachteten Maßnahmen sollen nunmehr implementiert werden.

Schließlich soll die Regelung hinsichtlich der Kostenersatzpflicht bei sicherheitspolizeilichen Einsätzen adaptiert werden.

Die in Artikel 2 (StVO 1960) vorgesehene Ergänzung schafft die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung der geplanten Änderungen im SPG.

Ergänzend soll durch Artikel 3(TKG 2003) dem sicherheits- und kriminalpolizeilichen Bedürfnis der Registrierung von Prepaid-Handywertkarten zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nachgekommen werden.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. März 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Christian Lausch der Abgeordnete
Werner Amon, MBA.

 

Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss bei der Debatte einstimmig eine Ausschussbegutachtung. Weiters beschloss der Ausschuss einstimmig, die im Rahmen der Ausschussbegutachtung einlangenden Stellungnahmen auf der Homepage des Parlaments zu veröffentlichen und dem Bundesministerium für Inneres unverzüglich weiterzuleiten.

Der Ausschuss fasste einstimmig den Beschluss, die Verhandlungen über den Antrag zu vertagen.

 

 

Nachstehende Institutionen wurden im Zuge der Ausschussbegutachtung gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben:

BMI III/1-Begutachtung; Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs; Auto-Motor- u. Radfahrerbund ARBÖ; Bundesarbeiterkammer; Bundesfinanzgericht; Bundeskammer Architekten u. Ingenieurkonsulenten; Bundeskammer der Tierärzte Österreichs; Bundeskanzleramt; Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport; Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres; Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung; Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort; Bundesministerium für Finanzen; Bundesministerium für Inneres; Bundesministerium für Landesverteidigung; Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus; Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz; Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Bundessektion Richter u. Staatsanwälte i. der GÖD; Bundesverwaltungsgericht; Datenschutzrat; Die Freien Berufe Österreichs; Evangelischer Oberkirchenrat; Finanzprokuratur; Generaldirektion der ÖBB; Gewerkschaft Öffentlicher Dienst; Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien; Kammer der Wirtschaftstreuhänder; Kuratorium für Verkehrssicherheit; Landesregierung Burgenland; Landesregierung Kärnten; Landesregierung Niederösterreich; Landesregierung Oberösterreich; Landesregierung Salzburg; Landesregierung Steiermark; Landesregierung Tirol; Landesregierung Vorarlberg; Landesregierung Wien; Österreichische Bischofskonferenz; Österreichische Bundestheaterholding; Österreichische Datenschutzbehörde; Österreichische Gesellschaft f. Gesetzgebungslehre; Österreichische Notariatskammer; Österreichische Patentanwaltskammer; Österreichische Post AG; Österreichische Präsidentschaftskanzlei; Österreichischer Gemeindebund; Österreichischer Landarbeiterkammertag; Österreichischer Rechtsanwaltkammertag; Österreichischer Städtebund; Österreichisches Rotes Kreuz; Rat für Forschung u. Technologieentwicklung; Rechnungshof; Rechtswissenschaftliche Fakultät d. Uni Graz; Rechtswissenschaftliche Fakultät d. Uni Innsbruck; Rechtswissenschaftliche Fakultät d. Uni Linz; Rechtswissenschaftliche Fakultät d. Uni Salzburg; Rechtswissenschaftliche Fakultät d. Uni Wien; Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH; Amnesty International; Anwaltschaft für Gleichbehandlung; ARGE Daten; Auslandsösterreicher-Weltbund; Brandverhütungsstelle; Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich; Bundeswettbewerbsbehörde; Büro des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz; Caritas Austria Zentralstelle; Diakonisches Werk für Österreich; Familienpolitischer Beirat; Freiheitlicher Familienverband Österreich; Handelsverband - Verband der österreichischen Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels; Hochkommissär d. Vereinten Nationen f. die Flüchtlinge, Regionalbüro Wien; Israelitische Kultusgemeinde Wien; Katholischer Familienverband Österreich; Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol; Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark; Landesverwaltungsgericht Burgenland; Landesverwaltungsgericht Kärnten; Landesverwaltungsgericht Niederösterreich; Landesverwaltungsgericht Oberösterreich; Landesverwaltungsgericht Salzburg; Landesverwaltungsgericht Steiermark; Landesverwaltungsgericht Tirol; Landesverwaltungsgericht Vorarlberg; Landwirtschaftskammer Österreich; Metropolit der Orthodoxen Kirchen; NEUSTART; ÖAMTC; Österr. Bundesverband für Psychotherapie; Österreichische Apothekenkammer; Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation; Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs; Österreichische Ärztekammer; Österreichische Bundesforste; Österreichische Bundessportorganisation; Österreichischer Familienbund; Österreichische Kinderfreunde; Österreichische Plattform für Alleinerziehende; Österreichischer Rat für Freiwilligenarbeit; Österreichische Universitätenkonferenz; Österreichische Zahnärztekammer; Österreichischer Bundesfeuerwehrverband; Österreichischer Gewerkschaftsbund; Österreichischer Ingenieur- u. Architekten-Verein; Österreichischer Journalisten Club; Österreichischer Psychologinnen und Psychologen Berufsverband; Österreichischer Seniorenbund Bundesorganisation; Österreichischer Seniorenrat; Österreichisches Institut f. Menschenrechte; Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung; Sicherheitspolitische Angelegenheiten im Bundeskanzleramt Abt. V/6; SOS-Mitmensch; SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH; Statistik Austria; Verband Österreichischer Zeitungen; Verbindungsstelle der Bundesländer; Verein der Mitglieder der Verwaltungsgerichte; Verein Menschenrechte Österreich; Vereinigung österreichischer Industrieller; Vereinigung Österreichischer Richter; Verfassungsgerichtshof; Verwaltungsgericht Wien; Verwaltungsgerichtshof; Volksanwaltschaft; Volkshilfe Österreich Bundesgeschäftsstelle; Wirtschaftskammer Österreich; LPD Burgenland; LPD Kärnten; LPD Niederösterreich; LPD Oberösterreich; LPD Salzburg; LPD Steiermark; LPD Tirol; LPD Vorarlberg; LPD Wien, Institute for Parlamentarism, Security and Science, epicenter.works.

 

 

 

 

Die eingelangten Stellungnahmen wurden auf Grund des Beschlusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten auch auf der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at veröffentlicht.


 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat die Verhandlungen über die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. April 2018 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M, Werner Amon, MBA, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Irene Hochstetter-Lackner, Dr. Walter Rosenkranz, Rudolf Plessl, Karl Mahrer, BA, Johann Singer, Ing. Reinhold Einwallner, Hans-Jörg Jenewein, MA, Werner Herbert, Efgani Dönmez, PMM,Mag. Philipp Schrangl sowie der Bundesminister für Inneres Herbert Kickl und die Ausschussobfrau Angela Lueger.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F dagegen: S, N, P) beschlossen.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Werner Amon, MBA, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Nutzung der im Rahmen der Section Control vorgesehenen Kameras durch die Sicherheitsbehörden eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F dagegen: S, N, P) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (15 d.B.) sieht unter besonders strengen Voraussetzungen und mit klar definierten Rechtsschutzmöglichkeiten den Ausbau der Kennzeichenüberwachung und der Zugriffsmöglichkeiten durch die Sicherheitsbehörden auf Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten von Rechtsträgern des öffentlichen oder des privaten Bereichs, sofern letzteren ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt, die zulässigerweise einen öffentlichen Ort mit Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten überwachen, vor. Insbesondere bei Organisierter Kriminalität, beispielsweise bei KFZ-Diebstählen, ist auch die Verwendung von Geräten der ASFINAG im Sinne einer effizienten Ermittlungsarbeit geboten. Mit dem vorliegenden Antrag sollen rasch neuralgische sowie grenz- und korridorbezogene Standorte identifiziert und technische Einrichtungen konzipiert werden.“

 

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (15 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2018 04 05

                          Dr. Walter Rosenkranz                                                           Angela Lueger

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau