Entschließung
betreffend Nutzung der im Rahmen der Section Control vorgesehenen Kameras durch die Sicherheitsbehörden
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister
für Inneres und der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie, werden unter Einbeziehung der ASFINAG ersucht, auf dem
hochrangigen Netz der ASFINAG neuralgische sowie grenz- und korridorbezogene
Punkte zu identifizieren sowie für diese technische Einrichtungen zur
punktuellen Nutzung von Bilddaten zu konzipieren und zu erarbeiten wie die
durch diese verfügbaren Daten auch von den Sicherheitsbehörden im
Rahmen gesetzlicher
Aufträge genützt werden können. Darüber ist dem Nationalrat
bis Dezember 2018 Bericht zu erstatten.