Entschließung

betreffend Nutzung der im Rahmen der Section Control vorgesehenen Kameras durch die Sicherheitsbehörden

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, werden unter Einbeziehung der ASFINAG ersucht, auf dem hochrangigen Netz der ASFINAG neuralgische sowie grenz- und korridorbezogene Punkte zu identifizieren sowie für diese technische Einrichtungen zur punktuellen Nutzung von Bilddaten zu konzipieren und zu erarbeiten wie die durch diese verfügbaren Daten auch von den Sicherheitsbehörden im Rahmen gesetzlicher
Aufträge genützt werden können. Darüber ist dem Nationalrat bis Dezember 2018 Bericht zu erstatten.